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Dead_Cow 18.03.2012 21:04

Megaupload-Gründer DotCom könnte Wertgegenstände zurückerhalten
 
Megaupload-Gründer DotCom könnte Wertgegenstände zurückerhalten


Der Gründer des nun geschlossenen Dateihosters Megaupload, Kim DotCom,
könnte seine beschlagnahmten Wertsachen schon bald zurückerhalten.
Grund ist ein falsch ausgefülltes Formular der zuständigen Polizei,
das vom zuständigen Gericht jüngst für ungültig erklärt wurde.
Fälschlicherweise gab man dem Beschuldigten nicht die Chance,
sich vor Gericht bezüglich der Konfiszierung zu rechtfertigen.
Kim DotCom (ehemals Schmitz) scheffelte mit seiner Geschäftsidee „Megaupload“ Millionen.
Auf seinem Anwesen in Neuseeland fand die Polizei etliche Sportwagen, Jetskis, Kunstgemälde und andere Reichtümer,
die gemeinsam mit allen Konten des Verdächtigen beschlagnahmt wurden.
Grund für das Vorgehen der neuseeländischen Polizei war eine Forderung seitens der amerikanischen Behörden,
die DotCom der gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzung bezichtigen.
Mittlerweile steht der ehemalige Leiter der Hostingplattform nur noch unter Hausarrest,
muss jedoch ohne sein Hab und Gut auskommen.

Dies könnte sich allerdings schon bald ändern.
Wie die Zeitung New Zealand Herald schreibt,
handelte die zuständige Polizei bei der Beschlagnahmung der Güter nicht gesetzeskonform.
Laut dem Bericht habe der Polizeikommissar Peter Marshall
eine falsche einstweilige Verfügung zur Beschlagnahmung der Gegenstände verfasst.
Hierdurch war es DotCom nicht möglich, sich vor einem Gericht zur drohenden Konfiszierung zu äußern,
um so etwas an der Entscheidung zu ändern.
Nach neuseeländischem Gesetz hat der Millionär jedoch das Recht auf eine derartige Anhörung,
weshalb die Richterin Judith Potter die Schrift nun für „ungültig“ erklärte.

Infolgedessen hat Kim DotCom nun gute Chancen,
seine Wertgegenstände unabhängig vom laufenden Verfahren wiederzuerlangen.
Hierfür müssten seine Anwälte der Polizei beispielsweise vorsätzlich böswilliges Handeln nachweisen,
um so die Einbehaltung für rechtswidrig befinden zu lassen.
Einen konkreten Termin für die nun notwendige Anhörung in dieser Sache gibt es noch nicht.
Über die drohende Auslieferung DotComs in die Vereinigen Staaten wird erst am 20. August debattiert.



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venus 16.04.2012 15:22

Megaupload soll keine Gelder für Verteidigung erhalten
 
Megaupload - rest in peace!

Die US-amerikanische Rechtsanwaltskanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan beantragte letzte Woche die Verteidigung der Betreiber des Filehosters Megaupload. Allerdings wird von Seiten der US Justiz versucht zu verhindern, dass das dafür notwendige Kapital freigegeben wird. Sollte dies gerichtlich bestätigt werden, wäre eine effektive Verteidigung unmöglich.

Um die Kosten für die Verteidigung zu decken, müssten weitere Teile der beschlagnahmten Gelder freigegeben werden. Die US-Regierung erhob letzten Mittwoch mehrere Einwände, die gegen eine Freisetzung des beschlagnahmten Kapitals sprechen. Bestätigt das Gericht die Anträge, könnte man es Kim Schmitz und seinen Mitstreitern unmöglich machen, sich mit Hilfe von Rechtsanwälten zu verteidigen. Das sonst eher moderate IT-Portal ars technica behauptet sogar, die US-Regierung arbeite momentan unter der Devise, keine Gefangenen zu machen.

Demnach sollen die Mitarbeiter der Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan nicht einmal die Möglichkeit erhalten, vor Gericht für ihre Auftraggeber sprechen zu dürfen. Die bislang bewilligten Mittel seien nach offiziellen Aussagen ausreichend, um auch die Kosten der Verteidigung zu decken. Schmitz’ Anwälte konterten, ihm und nicht Megaupload seien die Mittel bewilligt worden. Auch ginge es dabei lediglich um die Deckung der Lebenshaltungskosten des angeklagten Kim Schmitz und seiner Familie, nicht um die Bezahlung von Juristen. Auch seien für eine Verteidigung bezahlte Gutachter für Computer-Forensik, Sachverständige und Fachanwälte für Urheberrecht vonnöten. Mit den bisherigen Mitteln könne man die Kosten nicht decken.

Der beauftragten Kanzlei wird zudem von der US-Regierung vorgeworfen, sie befände sich im Zwiespalt, weil sie zuvor für Rechteinhaber wie Disney, Paramount, Time Warner, Fox und andere tätig waren. All diese Unternehmen seien „Opfer“ der Urheberrechtsverletzungen auf Megaupload. Von daher könne die Kanzlei in diesem Fall keine neutrale Position einnehmen. Die Rechtsanwaltskanzlei antwortete darauf, die Betreiber des Filehosters hätten zugestimmt, dass diese von ihr beraten wird. Auch möchte die Regierung Kim Schmitz nicht zugestehen, sich in einem US-Gericht verteidigen zu lassen, weil sein Auslieferungsverfahren noch anhängig sei. Demnach sehe man ihn als einen "Flüchtigen" der US-Justiz an. Auch erscheint es den Klägern zu verwirrend, gleichzeitig gegen zwei unterschiedliche Kanzleien arbeiten zu müssen. Die eine Kanzlei versucht Schmitz' Abschiebung in die USA zu verhindern. Die andere vertritt Megaupload aufgrund der mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen, die dem Unternehmen vorgeworfen werden.

Laut der Verteidigung habe das angeklagte Unternehmen aber ein verfassungsmäßiges Recht auf ein faires Verfahren und auch ein Recht auf die Unterstützung der eigenen Anwälte. Sollte das Verfahren nach der Rechtsauffassung der US-Regierung verlaufen, werden vor Gericht lediglich die Juristen der Anklage vertreten sein. Bislang ist allerdings unklar, wie unter diesen Umständen ein ausgeglichenes und somit faires Verfahren realisiert werden kann.

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Dead_Cow 16.04.2012 17:14

Das die USA schon lange nichts mehr mit Recht und Gerechtigkeit am Hut haben,
sollte man eigentlich schon lange verstanden haben.
Aber andere als Schurkenstaaten hinstellen, wo man doch der größte aller Schurkenstaaten ist.

MasterBlaster 26.11.2014 00:21

Zitat:

Kim Dotcom soll pleite sein
Er war erst Hacker, dann Unternehmer, vor allem aber war er Internet-Millionär.
Jetzt soll dem in Neuseeland lebenden Kim Dotcom das Geld ausgegangen sein.
Der Mann, der mit der Plattform Megaupload Millionen scheffelte, sei pleite, berichtet "Business Insider".
armes dickerchen :strei::strei::D

Kuddl 26.11.2014 08:04

vielleicht ja dann bald nur noch arm :D


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