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Dead_Cow 06.12.2011 22:59

Abmahnkanzlei versteigert 90 Millionen Euro offene Forderungen aus Filesharing-Abmahn
 
Abmahnkanzlei versteigert 90 Millionen Euro offene Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen



Die Regensburger Rechtsanwaltskanzlei [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] (U+C)
versteigert zurzeit offene Forderungen aus Abmahnungen wegen illegaler Nutzung von P2P-Tauschbörsen.
Insgesamt geht es um die stolze Summe von rund 90 Millionen Euro,
die sich aus 70.000 Abmahnungen mit einer jeweiligen Kostenrechnung von 1286.80 Euro ergeben soll.

Die Kanzei U+C, ehemals als KUW firmierend, mahnt seit Jahren in großer Zahl Tauschbörsennutzer ab.
Wie sie selbst angibt, vertritt sie in erster Linie Rechteinhaber aus der "Adult Entertainment"-Branche, vulgo Pornofilmhersteller.
In den Abmahnungen selbst verlangt U+C vom angeblichen Rechteverletzer einen "Pauschalbetrag" von 650 Euro,
womit dann die Anwaltsgebühren, andere Aufwendungen und fällige Schadensersatzansprüche abgegolten seien.
Zahlt der Abgemahnte nicht, erhöht U+C in einem zweiten Schreiben diese Kosten auf besagte 1286.80 Euro.
Was U+C nun versteigert, sind also lediglich offene Forderungen,
die sich aus einer Zahlungsverweigerung der Abgemahnten auch nach dem zweiten Anschreiben ergeben haben.
Wenn sich alleine diese Forderungen aus den Jahren 2010 und 2011 bereits auf mehr als 90 Millionen Euro belaufen,
bekommt man einen Eindruck davon, welche Summen eine einzelne der vielen Urheberrechts-Abmahnkanzleien jährlich umsetzt.


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Ich hätte Anwalt werden sollen, da kann man wenigstens ungestraft anderer Geld klauen.
Und das ganz legal, ohne eine Grauzone oder schlechtes Gewissen.

Bandulf 07.12.2011 01:03

Die Summe ist nicht schlecht, doch der Ausfallbetrag beträgt bestimmt 60 % + oder noch mehr.

Ant 07.12.2011 01:59

kann man die Anwaltskanzlei jetzt nicht wegen Hehlerei anklagen? :skep:

GuardianSeek 07.12.2011 11:15

Zitat:

3. Registrierung als Bieter und Hinterlegen einer Kaution i.H.v. € 5.000
Voraussetzung für die Teilnahme am Bietverfahren ist neben der unter 2. genannten Verschwiegenheitserklärung die Hinterlegung einer Kaution in Höhe von € 5.000, die auf das Notaranderkonto Nr 26345066 BLZ 75070000 Kreditinstitut Sparkasse Regensburg überwiesen werden muss.
Sie erhalten dann von uns ihre Zugangsdaten zur Teilnahme am Bietverfahren.
…versteh ich dass richtig? Man muss 5.000€ überweisen, um überhaupt mitbieten zu können?
Das ist ja wie die schlimmste Abofalle… und wenn einer nicht bezahlt? Anwälte, die sich gegenseitig Mahnverfahren zu schicken…
verrückte Welt… :skep:

heini 07.12.2011 12:58

Zitat:

Zitat von GuardianSeek (Beitrag 302813)
…versteh ich dass richtig? Man muss 5.000€ überweisen, um überhaupt mitbieten zu können?

eine kaution wird, wie der name es schon sagt, in der regel zurück gezahlt.
wie auch in diesem fall !
ZITAT:
5. Teilnahme am Bietverfahren
Nach Ablauf der Versteigerung, oder, sofern Sie eine oder mehrere Positionen ersteigert haben, nach Eingang der Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages, wird Ihnen die im 3. Schritt hinterlegte Kaution zurückgezah

Bandulf 07.12.2011 13:18

Nur wozu soll die kaution gut sein?

Dead_Cow 07.12.2011 13:23

Um die Ernsthaftigkeit eines möglichen Gebots zu untermauern?

Knochentrocken 08.12.2011 10:38

Warum habe ich gerade nur das Bild von den beiden hier im Kopf?


GuardianSeek 08.12.2011 10:46

Zitat:

Zitat von heini (Beitrag 302826)
eine kaution wird, wie der name es schon sagt, in der regel zurück gezahlt.
wie auch in diesem fall !
ZITAT:
5. Teilnahme am Bietverfahren
Nach Ablauf der Versteigerung, oder, sofern Sie eine oder mehrere Positionen ersteigert haben, nach Eingang der Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages, wird Ihnen die im 3. Schritt hinterlegte Kaution zurückgezah

Lesen hätte wahrscheinlich geholfen…. :skep: Danke ;)

bate 08.12.2011 10:54

...;)


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