Bisher höchste Haftstrafe gegen Mitarbeiter von Kino.to
Das Amtsgericht Leipzig hat am Mittwoch einen weiteren Beteiligten
des von den Behörden stillgelegten Streaming-Portals Kino.to zu einer Haftstrafe verurteilt.
Ein 47-Jähriger, der nach Überzeugung des Gerichts Serverinfrastruktur im Ausland für das Portal organisiert
und einen eigenen Filehoster betrieben hat, wurde nach Angaben der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU)
vom Donnerstag zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt.
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