Ganz so einfach isses nicht und für Abmahner noch lange kein Grund keine Kettenbriefe loszuwerden.
Hier mal ein Artikel:
Zitat:
EuGH: Websurfer durch Urheberrechtsausnahme geschützt
Wer geschützte Werke im Web nur betrachtet, also nicht ausdruckt oder herunterlädt, verstößt dadurch nicht gegen das Urheberrecht, hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Wenn ein Webnutzer ein urheberrechtlich geschütztes Werk auf einer Webseite betrachtet, muss er dafür keine gesonderte Lizenz erwerben. Das ist die Quintessenz eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Rechtsstreit zwischen der Public Relations Consultants Association (PRCA) und der Newspaper Licensing Agency (NLA). Die Kopien auf dem Bildschirm und im Cache der Festplatte eines Computers, die für das Betrachten einer Webseite erstellt werden, erfüllen nach Ansicht der Richter die Voraussetzungen, um vom Schutz der europäischen Urheberrechtsrichtlinie ausgenommen zu werden. Schließlich seien diese vorübergehend, flüchtig oder begleitend und ein integraler und wesentlicher Teil eines technischen Verfahrens.
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