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Alt 14.02.2012, 11:27   #19
sLowMoe
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Staatsanwaltschaft will Kino.to-Nutzer belangen


Strafrechtler Udo Vetter spricht von "juristischem Bödsinn"


Müssen nun die zehntausende der ehemals zahlenden Kunden von kino.to Post aus Dresden fürchten? "Diesen zahlenden Nutzern jedoch nun Beihilfe vorzuwerfen, ist der größte juristische Blödsinn, den ich in den letzten Monaten gehört habe", gibt der Düsseldorfer Strafrechtler Udo Vetter Entwarnung.

Lawblogger Vetter hält den Ansatz der Dresdner Staatsanwälte für an den Haaren herbeigezogen. Er erklärt: "Um den Tatbestand der Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung zu erfüllen, muss ein Täter den Vorsatz haben, dass die eigene Handlung zur Urheberrechtsverletzung beiträgt. Das war jedoch nicht die Absicht der Nutzer, die wollten lediglich Filme sehen. Gewerbsmäßig war daran nichts."

Vetter: Staatsanwälte wollen die Kino.to-Nutzer verunsichern

Vetter geht hart mit den Dresdner Staatsanwälten ins Gericht: "Hier nun über die Hintertür den Tatbestand der Hehlerei – denn um nichts anderes würde es sich handeln – im Urheberrecht zu etablierern, ist bewusste Verunsicherung der Kino.to-Nutzer. Aus guten Gründen gibt es diesen Tatbestand nicht, den schließlich wurde nichts gestohlen."

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