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Alt 27.03.2014, 17:02   #5
dunge0nlight
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Hier eine der ersten Stellungnahmen zum EuGH-Urteil; Piratenpartei:

Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshof, dass die Sperrung von Webseiten legitim sei,
solange dies nach europäischen Recht ausgewogen erfolge, erklärt Bruno Gert Kramm,
Urheberrechtsexperte und Listenkandidat der Piratenpartei für die Europawahl

Zitat:
»Netzsperren, wie die jetzt vom Europäischen Gerichtshof beschlossene Maßnahme, sind nichts anderes als Zensur und in ihrer Wirkung auch nicht anderes als Erdogans Twitter-Sperre. Der Unterschied ist nur, dass hier Urheberrechte vorgeschoben werden. Dass bei Webhostern dann auch gleich sämtliche legalen Inhalte blockiert werden, kommt nicht nur einer Zensur der Meinungsfreiheit gleich, sondern spricht für den Kurs der Hilflosigkeit einer Filmindustrie, die im wahnwitzigen Todeskampf auch nicht vor Grundrechten zurückschreckt. Netzsperren dieser Art kommen dem Schließen einer Lagerhalle gleich, nur weil in einem einzelnen Lager irgendwo eine chinesische Bohrmaschine mit deutschem Label gefunden wurde. Dabei bringen diese Sperren außer dem Ausschließen von Nutzern relativ wenig. Jeder erfahrene Nutzer kann mit nur geringem technischen Wissentrotzdem auf die gesperrten Inhalte zugreifen. Dieses Urteil fördert somit auch weiterhin die Zweiklassengesellschaft des Netzes:
Jene, die über das Wissen verfügen, Netzsperren zu umgehen, und jene, die mangels Medienkompetenz weiterhin im Tal der Ahnungslosen leben. Dennoch ist es auch die Büchse der Pandora: Gerade in den aktuellen Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP werden von den multinationalen Unterhaltungskonzernen auch Ausspähsoftware wie Trojaner, Malware und Rootkits gefordert, die im Kampf gegen das nicht lizensierte Kopieren von Inhalten auch jedem Nutzerrechner den Datenverkehr auf Urheberrechtsverletzungen scannen sollen. Das Urteil muss dringend revidiert werden. Insbesondere gilt es zu prüfen, ob das Urteil eine Verletzung des Grundrechts auf Kommunikation darstellt. Hierzu wäre der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen.«
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