Weiteres Urteil im Fall Kino.to
Das Amtsgericht Leipzig hat am Donnerstag einen Mitarbeiter des von den Behörden stillgelegten Streaming-Portals Kino.to
zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.
Der Mann aus Nordrhein-Westfalen sei geständig, von Juni 2009 bis Juli 2011 urheberrechtlich geschütztes Material
auf verschiedene Server hochgeladen zu haben, teilte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechten (GVU) am Freitag in Berlin mit.
Wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen
sei der Uploader zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
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