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Alt 21.05.2012, 22:28   #15
Dead_Cow
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Standard Vorratsdatenspeicherung: Friedrich will Kompromiss

Vorratsdatenspeicherung: Friedrich will Kompromiss


Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) setzt sich weiterhin
für eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ein.
Statt mit Konfrontation versucht er es aber nun offenbar mit Kompromissbereitschaft:
in einem Brief an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
schlägt der Minister deutlich versöhnlichere Töne an als zuvor.
Friedrich schickte der Bundesjustizministerin vergangene Woche einen Brief,
in dem er Kompromissbereitschaft signalisiert.
Darin schrieb der CSU-Politiker, er sehe für den Fall,
dass Brüssel einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie vorlege,
"durchaus Raum für Kompromisse etwa bei der Dauer der Speicherverpflichtung
oder bei den Regelungen zur Verwendung der Daten", berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel"
in seiner Ausgabe vom heutigen Montag.
Gleichzeitig bittet Friedrich Leutheusser-Schnarrenberger aber eindringlich,
den bestehenden Verpflichtungen nachzukommen.

Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung war bei einem Evaluationsbericht im vergangenen Jahr
als stark mangelhaft eingestuft worden und soll daher überarbeitet werden.
Medienberichten der letzten Wochen zufolge soll eine überarbeitete Version
wahrscheinlich Ende des Jahres vorgelegt werden.
Es gilt derzeit als unwahrscheinlich, dass die Richtlinie komplett abgeschafft
oder die Art der darin geforderten Datenspeicherung abgewandelt wird.
Als wahrscheinlicher gelten kleinere Änderungen bei Speicherdauer,
Zugriffsrechten und der Absicherung der gespeicherten Daten
sowie womöglich bessere rechtliche und finanzielle Absicherung für die beteiligten Provider.
Deutsche Gegner der Vorratsdatenspeicherung hatten deren Wiedereinführung
unter anderem mit Verweis auf die bevorstehende EU-Richtlinie abgelehnt.
Auf Deutschland kommt daher womöglich ein EU-Vertragsverletzungsverfahren zu.
Diese würden allerdings erst nach einem entsprechenden Urteil des EU-Gerichtshofs
- und somit frühestens in einigen Monaten - anfallen.
Zudem verweisen Datenschützer darauf,
dass die Strafzahlungen für Deutschland wahrscheinlich kostengünstiger wären als eine Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung.



Quelle
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