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Alt 04.05.2010, 23:16   #157
Asgârd
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Berlin: Senat plant „positive Diskriminierung“ von Einwanderern

Der Berliner Senat plant ein Gesetz, um Migranten bei der Vergabe von offenen Stellen im öffentlichen Dienst und bei staatlichen Betrieben offen zu bevorzugen.

Ebenso ist in der entsprechenden Gesetzesnovelle geplant, Firmen mit Migrationshintergrund bei der Vergabe von Aufträgen vorrangig zu bedienen. Die entsprechende Regelung soll der rot-rote Senat bis Ende des Jahres erarbeiten und bis März 2011 im Abgeordnetenhaus beschliessen.

Berlin wäre mit einem solchem Gesetz das erste Bundesland und würde laut „Integrationssenatorin“ Carola Bluhm (Die Linke) damit seine „Rolle als Schrittmacher in der Integrationspolitik unterstreichen“.

Nach Angaben der BERLINER MORGENPOST enthält das Gesetz darüber hinaus noch weitere rechtliche Sonderregelungen speziell für Personen mit moslemischem Migrationshintergrund. So soll die Bestattung für Tote moslemischen Glaubens Ausnahmsweise innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Des weiteren ist geplant, den Begriff “kirchliche Feiertage” aus allen Gesetzestexten zu tilgen und mit den Worten “religöse Feiertage” zu ersetzen.

Der Bundesvorsitzende der „Türkischen Gemeinde“ (TGD), einer Lobbyvertretung türkischer Gruppen in Deutschland, Kenan Kolat meinte, dass er im Zweifel für Migrantenquoten im öffentlichen Dienst ist. Vorgeblich wäre es jedoch nicht das primäre Ziel, Menschen mit ausländischen Wurzeln gegenüber anderen Bürgern per Gesetz zu bevorzugen. Diese Aussage mag de jure stimmten, de facto werden die Auswirkungen des geplanten Gesetzes jedoch zu einer Diskriminierung der deutschen Bevölkerung führen. Kolat meinte weiter, dass wenn andere Förderpläne nicht greifen würden, Berlin auch zu diesem Mittel greifen müsse, um die von Kolat behauptete Benachteiligungen von Jugendlichen nichtdeutscher Herkunft auszugleichen.

Da das Gesetz allen Anschein nach nicht Bestand in Hinsicht auf geltende EU-rechtliche Antidiskriminierungsregelungen haben dürfte, will der Berliner Senat zukünftige Stellenausschreibungen mit entsprechenden Anforderungsprofilen versehen. So sollen Eignungsmerkmal wie beispielsweise „interkulturelle Kompetenz“ oder „muttersprachlich beherrschte Fremdsprachenkenntnisse“ zu auswahlentscheidenden Schlüsselqualifikationen werden. Mit diesem rechtlichen Trick hofft der Senat, die bestehenden rechtlichen Vorgaben in Hinsicht auf tatsächliche Diskriminierung zu unterlaufen.

Kritiker bemängeln, dass es sich inhaltlich um ein Gesetz zur Benachteiligung der deutschen Bevölkerung Berlins handelt und den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Weiter heißt es, dass die geplante Verabschiedung des Gesetzes im Senatswahljahr 2011, ein ziemlich dreister und offensichtlicher Versuch der rot-roten Regierung Berlins wäre, Stimmen durch Wahlgeschenke innerhalb problematischer Kieze zu erkaufen.
Mal nen Kommentar von der rechten Opposition zu dem Thema.
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