Thema: Ttip !
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Alt 09.04.2015, 12:07   #12
shabrakke
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Anonymous
13. März 2014 ·

DER COUNTDOWN LÄUFT:

KEIN Transatlantisches Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen EU und USA


Begründung:

TTIP höhlt Demokratie und Rechtsstaat aus: Ausländische Konzerne können Staaten künftig vor nicht öffentlich tagenden Schiedsgerichten auf hohe Schadenersatzzahlungen verklagen, wenn sie Gesetze verabschieden, die ihre Gewinne schmälern.

TTIP öffnet Privatisierungen Tür und Tor: Das Abkommen soll es Konzernen erleichtern, auf Kosten der Allgemeinheit Profite bei Wasserversorgung, Gesundheit und Bildung zu machen.

TTIP gefährdet unsere Gesundheit: Was in den USA erlaubt ist, würde auch in der EU legal – so wäre der Weg frei für Fracking, Gen-Essen und Hormonfleisch. Die bäuerliche Landwirtschaft wird geschwächt und die Agrarindustrie erhält noch mehr Macht.

TTIP untergräbt die Freiheit: Es droht noch umfassendere Überwachung und Gängelung von Internetnutzern. Exzessive Urheberrechte erschweren den Zugang zu Kultur, Bildung und Wissenschaft.

TTIP ist praktisch unumkehrbar: Einmal beschlossen, sind die Verträge für gewählte Politiker nicht mehr zu ändern. Denn bei jeder Änderung müssen alle Vertragspartner zustimmen. Deutschland allein könnte aus dem Vertrag auch nicht aussteigen, da die EU den Vertrag abschließt.

Alle Details zu Freihandelsabkommen hier:
http://www.kritisches-netzwerk.de/co...hen-eu-und-usa
Die Folgen des Abkommens hier:

http://www.monde-diplomatique.de/pm/...el,a0003.idx,0



Bis Jahresende soll Ttip zur Abstimmung den Abgeordneten vorliegen !!
Danach ist es übergeordnetes Recht ohne Einflussnahme der Politik !



Schutz der Verfassung ist Schutz für alle Bürger


Darüber sollten sich alle Demokraten einig sein: Wir brauchen den Schutz der Verfassung, weil damit Menschenrechte, Freiheit und Demokratie gesichert werden.

Deshalb wurde mit dem Grundgesetz eine streitbare Demokratie geschaffen mit einem umfassenden Verfassungsschutzsystem. LOL

So kann z. B. durch das Bundesverfassungsgericht die Verwirkung der Grundrechte ausgesprochen werden, wenn diese zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht werden. Parteien und sonstige Vereinigungen können verboten werden, wenn sie darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte verfolgen Straftaten, die sich gegen den Bestand des Staates oder gegen die Verfassung richten. Kritische Bürger und „radikale“ Ansichten sind jedoch kein Anlass für den Verfassungsschutz tätig zu werden. In der Bundesrepublik ist Kritik nicht verpönt, sondern erwünscht. Selbst radikale Meinungen sind legitim.

Entscheidend ist die Grundüberzeugung der Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, aktiv für Demokratie und Menschenwürde einzutreten.

Das in Art. 20 Abs. 4 GG gewährte Recht zum Widerstand ist Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und gilt als grundrechtsgleiches Recht.[1] Dieses Recht – 1968 im Zuge der Notstands-Gesetzgebung eingefügt – lautet in seinem Verfassungstext:

„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Das Recht zum Widerstand richtet sich vor allem gegen staatliche Organe selber, die versuchen, durch politische Entscheidungen (Gesetze, Maßnahmen) die gegebene Verfassungsordnung außer Kraft zu setzen, zu beseitigen oder umzustürzen (diese Möglichkeit und Sorge war auch Anlass für die Einführung des Widerstandsrechts 1968 – im Übrigen im Zusammenhang mit den gleichzeitig erlaubten verfassungsrechtlichen Beschränkungen für den Fall eines Notstands). Dem liegt die Erkenntnis zugrunde, dass staatliche Organe sich durchaus verfassungswidrig verhalten können, selbst wenn sie durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes handeln (wie es zum Beispiel die Nationalsozialisten zu Beginn ihrer faschistischen Gewaltherrschaft 1933 bei der Machtergreifung praktiziert hatten). Das Widerstandsrecht steht am Ende einer langen historischen Entwicklung, die auf absolutistischem oder rechtspositivistischem Hintergrund davon ausging, dass staatliches Handeln nie Unrecht sein könne: "The King can do no wrong".

http://de.wikipedia.org/wiki/Widerstandsrecht
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Es wird Zeit, dass es weniger Reiche und weniger Arme gibt !

Geändert von shabrakke (09.04.2015 um 12:09 Uhr)
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