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kino.to-Mitarbeiter muss mehr als zwei Jahre in Haft
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03.12.2011, 00:19
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Bandulf
Werwolf Fanatiker
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Falls jemand offizielle Quellen hat, immer her damit. Ich würde nämlich gerne das Urteil lesen und wissen welche §§ das Gericht geprüft hat.
Welches Gericht war überhaupt zuständig? Die müssten es doch bald in der Sammlung haben.
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