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Alt 27.03.2012, 15:26   #2
Dead_Cow
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Standard Bundesland Kärnten ficht österreichische Vorratsdatenspeicherung an

Bundesland Kärnten ficht österreichische Vorratsdatenspeicherung an


Zum 1. April soll in Österreich die Vorratsdatenspeicherung in Kraft treten.
Der Landeshauptmann von Kärnten möchte, dass der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH)
die Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig erkennt und aufhebt.
Ein entsprechender Antrag ist in Vorbereitung.
"Dieser Entwicklung zu einem per Gesetz unter Rundum-Überwachung gestellten gläsernen Bürger
muss dringend Einhalt geboten werden", sagte Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK).
"Wir können es nicht zulassen, dass dadurch die unbegründete Dauerüberwachung des Bürgers möglich wird
und somit der Weg in eine Art 'Überwachungsstaat' geebnet wird."

Die österreichische Bundesverfassung gewährt den neun Bundesländern das Recht,
Bundesgesetze vom VfGH auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen.
Dieses selten genutzte Instrument möchte Dörfler nun anwenden.
Er lässt am heutigen Dienstag die Kärntner Landesregierung darüber entscheiden,
ob ein Antrag an den VfGH gestellt werden soll.
Dörflers Partei FPK verfügt in der Landesregierung über eine absolute Mehrheit;
sie arbeitet auf Bundesebene mit der FPÖ zusammen, die bis 2000 vom Rechtspopulisten Jörg Haider geführt wurde,
der bis zu seinem Tod 2008 Landeshauptmann von Kärnten war und 2005 die FPÖ-Abspaltung BZÖ gegründet hatte.

Von dem Vorgehen der Kärntner Landesregierung unabhängig,
plant der österreichische Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat)
eine Individualbeschwerde beim VfGH einzubringen.
Dafür ist aber eine persönliche Betroffenheit
und die erfolglose Ausschöpfung anderer juristischer Instrumente erforderlich.
Dies wird vom VfGH streng geprüft,
weshalb nur wenige Individualbeschwerden zu einer inhaltlichen Überprüfung der angefochtenen Bestimmungen führen.

Die parlamentarische Bürgerinitiative des AKVorrat gegen Vorratsdatenspeicherung
und für eine Überprüfung der Terrorgesetze wird derzeit im Nationalrat (Erste Kammer des Parlaments) behandelt.
Solange diese Beratungen laufen,
können österreichische Staatsbürger weiterhin auf der Website des Parlaments für die Bürgerinitiative unterschreiben.

Bisher gibt es rund 78.000 Unterstützer.
Das sind deutlich mehr, als 2011 Bürger eine ähnliches Anbringen an den deutschen Bundestag gezeichnet hatten.
Der Petitionsausschuss des österreichischen Nationalrats hat als ersten Schritt Stellungnahmen des Innenministeriums,
des Verkehrsministeriums, des Bundeskanzleramts und des Justizministeriums angefordert.
Die nächste Sitzung des Ausschusses ist für den 31. Mai anberaumt.



Quelle
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