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Alt 18.03.2012, 22:04   #16
Dead_Cow
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Standard Megaupload-Gründer DotCom könnte Wertgegenstände zurückerhalten

Megaupload-Gründer DotCom könnte Wertgegenstände zurückerhalten


Der Gründer des nun geschlossenen Dateihosters Megaupload, Kim DotCom,
könnte seine beschlagnahmten Wertsachen schon bald zurückerhalten.
Grund ist ein falsch ausgefülltes Formular der zuständigen Polizei,
das vom zuständigen Gericht jüngst für ungültig erklärt wurde.
Fälschlicherweise gab man dem Beschuldigten nicht die Chance,
sich vor Gericht bezüglich der Konfiszierung zu rechtfertigen.
Kim DotCom (ehemals Schmitz) scheffelte mit seiner Geschäftsidee „Megaupload“ Millionen.
Auf seinem Anwesen in Neuseeland fand die Polizei etliche Sportwagen, Jetskis, Kunstgemälde und andere Reichtümer,
die gemeinsam mit allen Konten des Verdächtigen beschlagnahmt wurden.
Grund für das Vorgehen der neuseeländischen Polizei war eine Forderung seitens der amerikanischen Behörden,
die DotCom der gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzung bezichtigen.
Mittlerweile steht der ehemalige Leiter der Hostingplattform nur noch unter Hausarrest,
muss jedoch ohne sein Hab und Gut auskommen.

Dies könnte sich allerdings schon bald ändern.
Wie die Zeitung New Zealand Herald schreibt,
handelte die zuständige Polizei bei der Beschlagnahmung der Güter nicht gesetzeskonform.
Laut dem Bericht habe der Polizeikommissar Peter Marshall
eine falsche einstweilige Verfügung zur Beschlagnahmung der Gegenstände verfasst.
Hierdurch war es DotCom nicht möglich, sich vor einem Gericht zur drohenden Konfiszierung zu äußern,
um so etwas an der Entscheidung zu ändern.
Nach neuseeländischem Gesetz hat der Millionär jedoch das Recht auf eine derartige Anhörung,
weshalb die Richterin Judith Potter die Schrift nun für „ungültig“ erklärte.

Infolgedessen hat Kim DotCom nun gute Chancen,
seine Wertgegenstände unabhängig vom laufenden Verfahren wiederzuerlangen.
Hierfür müssten seine Anwälte der Polizei beispielsweise vorsätzlich böswilliges Handeln nachweisen,
um so die Einbehaltung für rechtswidrig befinden zu lassen.
Einen konkreten Termin für die nun notwendige Anhörung in dieser Sache gibt es noch nicht.
Über die drohende Auslieferung DotComs in die Vereinigen Staaten wird erst am 20. August debattiert.



Quelle
__________________

... reality.sys corrupted ... reboot universe ...

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