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Alt 16.04.2012, 16:22   #17
venus
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Standard Megaupload soll keine Gelder für Verteidigung erhalten

Megaupload - rest in peace!

Die US-amerikanische Rechtsanwaltskanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan beantragte letzte Woche die Verteidigung der Betreiber des Filehosters Megaupload. Allerdings wird von Seiten der US Justiz versucht zu verhindern, dass das dafür notwendige Kapital freigegeben wird. Sollte dies gerichtlich bestätigt werden, wäre eine effektive Verteidigung unmöglich.

Um die Kosten für die Verteidigung zu decken, müssten weitere Teile der beschlagnahmten Gelder freigegeben werden. Die US-Regierung erhob letzten Mittwoch mehrere Einwände, die gegen eine Freisetzung des beschlagnahmten Kapitals sprechen. Bestätigt das Gericht die Anträge, könnte man es Kim Schmitz und seinen Mitstreitern unmöglich machen, sich mit Hilfe von Rechtsanwälten zu verteidigen. Das sonst eher moderate IT-Portal ars technica behauptet sogar, die US-Regierung arbeite momentan unter der Devise, keine Gefangenen zu machen.

Demnach sollen die Mitarbeiter der Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan nicht einmal die Möglichkeit erhalten, vor Gericht für ihre Auftraggeber sprechen zu dürfen. Die bislang bewilligten Mittel seien nach offiziellen Aussagen ausreichend, um auch die Kosten der Verteidigung zu decken. Schmitz’ Anwälte konterten, ihm und nicht Megaupload seien die Mittel bewilligt worden. Auch ginge es dabei lediglich um die Deckung der Lebenshaltungskosten des angeklagten Kim Schmitz und seiner Familie, nicht um die Bezahlung von Juristen. Auch seien für eine Verteidigung bezahlte Gutachter für Computer-Forensik, Sachverständige und Fachanwälte für Urheberrecht vonnöten. Mit den bisherigen Mitteln könne man die Kosten nicht decken.

Der beauftragten Kanzlei wird zudem von der US-Regierung vorgeworfen, sie befände sich im Zwiespalt, weil sie zuvor für Rechteinhaber wie Disney, Paramount, Time Warner, Fox und andere tätig waren. All diese Unternehmen seien „Opfer“ der Urheberrechtsverletzungen auf Megaupload. Von daher könne die Kanzlei in diesem Fall keine neutrale Position einnehmen. Die Rechtsanwaltskanzlei antwortete darauf, die Betreiber des Filehosters hätten zugestimmt, dass diese von ihr beraten wird. Auch möchte die Regierung Kim Schmitz nicht zugestehen, sich in einem US-Gericht verteidigen zu lassen, weil sein Auslieferungsverfahren noch anhängig sei. Demnach sehe man ihn als einen "Flüchtigen" der US-Justiz an. Auch erscheint es den Klägern zu verwirrend, gleichzeitig gegen zwei unterschiedliche Kanzleien arbeiten zu müssen. Die eine Kanzlei versucht Schmitz' Abschiebung in die USA zu verhindern. Die andere vertritt Megaupload aufgrund der mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen, die dem Unternehmen vorgeworfen werden.

Laut der Verteidigung habe das angeklagte Unternehmen aber ein verfassungsmäßiges Recht auf ein faires Verfahren und auch ein Recht auf die Unterstützung der eigenen Anwälte. Sollte das Verfahren nach der Rechtsauffassung der US-Regierung verlaufen, werden vor Gericht lediglich die Juristen der Anklage vertreten sein. Bislang ist allerdings unklar, wie unter diesen Umständen ein ausgeglichenes und somit faires Verfahren realisiert werden kann.

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