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22.02.2012, 09:22 | #1 |
Painkiller
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Schmitz gegen Kaution....
auf freiem fuss !
Gut einen Monat nach seiner Festnahme in Neuseeland ist der aus Deutschland stammende Megaupload-Gründer Kim Schmitz gegen Kaution wieder auf freiem Fuß. Ein Richter in Auckland entschied, dass keine Fluchtgefahr bestehe, da das gesamte Vermögen des Internetmillionärs beschlagnahmt sei. Die US-Behörden fordern die Auslieferung von Schmitz, unter anderem wegen Verletzung des Urheberschutzes und Betrugs. [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ]
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22.02.2012, 10:42 | #2 |
Setty & Cine <3 :)
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Zitat:
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Alte Zitate: „Eine Welt in der keiner regieren soll, über die Arbeit und Mühe eines anderen, […] Das ist Anarchie. Eine Welt in der Freiheit jeden beglückt, den Schwachen den Starken ‚ihn’ und ‚sie’ wo ‚deins’ und ‚meins’ keinen unterdrücken wird – Das ist Anarchie.“ David Edelstadt, Autor.
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22.02.2012, 16:47 | #3 |
.:: Assassin ::.
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Jetz nur noch Ausliefern. ^^
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24.02.2012, 02:46 | #4 |
CC-V.I.P.
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er ist doch gar kein Amerikaner
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29.02.2012, 08:37 | #5 |
Smiley-Diktator
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Megaupload-Gründer Dotcom bleibt gegen Kaution frei
Megaupload-Gründer Dotcom bleibt gegen Kaution frei
Der deutsche Gründer der inzwischen gesperrten Internet-Plattform Megaupload bleibt gegen Kaution auf freiem Fuß. Das entschied ein Gericht in Neuseeland am Mittwoch. Der gebürtige Kieler Kim Dotcom, früher Schmitz, darf in seinem Haus nördlich von Auckland auf die Anhörung im Auslieferungsverfahren im August warten. Die USA wollen Dotcom und einigen seiner Mitarbeiter wegen Urheberrechtsverletzungen und Betrugs den Prozess machen. Dotcom war im Januar in seinem Anwesen in Coatesville bei Auckland festgenommen worden. Erst vergangene Woche wurde er gegen Kaution aus der Haft entlassen. Dagegen ging die Staatsanwaltschaft in Berufung. Sie fürchtet, dass Dotcom sich mit seiner schwangeren Frau und drei kleinen Kindern nach Deutschland absetzen könnte. Diese Gefahr sah der Richter nicht. Dotcom muss eine elektronische Fessel am Fußgelenk tragen und sei damit ausreichend zu überwachen. Kim Dotcom darf in seinem Haus auf die Anhörung im Auslieferungsverfahren warten. Die US-Behörden werfen Dotcom und seinen Mitarbeitern vor, Copyright-Besitzer in großem Stil um ihre Einkünfte gebracht zu haben. Megaupload sei einer der größten Umschlagplätze für illegale Kopien von Musik und Filmen gewesen. Den Rechteinhabern sei eine halbe Milliarde Dollar Schaden entstanden. Dotcom weist die Vorwürfe zurück und wehrt sich gegen die Auslieferung. Er darf bis zur Anhörung kein Internet benutzen und sein Haus nur mit Genehmigung der Behörden verlassen. Bei der Festnahme waren Konten und Wertgegenstände im mehrstelligen Millionenbereich sichergestellt worden. Dotcom stellte nach Angaben seines Anwalts bei Gericht den Antrag, aus dem Vermögen monatlich 28.000 neuseeländische Dollar (17.500 Euro) für den Familienunterhalt ausbezahlt zu bekommen. Quelle |
29.02.2012, 16:16 | #6 |
Jungspund
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17.500 Euro für den Familienunterhalt bitte Adoptier mich
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Hydra für den nützlichen Beitrag: |
03.03.2012, 09:48 | #7 |
Grünschnabel
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Neuer Filehost / Kim Schmitz ? / Upload-Mania?
Hello Jungs,
Bin neu im Forum Wollt mal was fragen hab schon bei anderen Foren gefragt. Ein Kumpel von mir meint die Seite upload maniasoll die neue Seite von megaupload werden ich hab da aber meine bedenken er hätte es von hacker kreisen so gehört. Ich wollte mal wissen ob jemand ne ahnung hat ob die wirklich die nächste filesharing seite von Kim Dot com wird, so wie es aussieht kann man da genauso 200mb hochladen und hat möglichkeit auf premium etc... habs schon getestet der server geht genauso ab wie bei megaupload. liebe grüße peter Geändert von Rayna (03.03.2012 um 10:00 Uhr) Grund: Fremdlinks sind nicht erlaubt!! Außer mit ausdrücklicher Erlaubnis vom Admin |
03.03.2012, 10:02 | #9 |
Painkiller
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"Serverstandort Deutschland " !
ein schelm wer böses dabei denkt....
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03.03.2012, 10:31 | #10 | |
Jungspund
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Zitat:
Kannste ja mal voll knicken
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Der verlorenste aller Tage ist der an dem man nicht gelacht hat Zitate von Nicolas Sébastien Chamfort lachen ist gesund |
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05.03.2012, 14:35 | #11 |
Smiley-Diktator
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USA beantragen Auslieferung von Kim Dotcom
USA beantragen Auslieferung von Kim Dotcom
Die USA haben einen Auslieferungsantrag für den deutschen Gründer der inzwischen gesperrten Internet-Plattform Megaupload vorgelegt. Die neuseeländische Staatsanwältin Anne Toohey, die in diesem Fall die Interessen der USA vertritt, teilte am Montag mit, der Antrag gegen Kim Dotcom sei am Freitag beim Gericht in Auckland eingereicht worden. Ein neuseeländisches Gericht hatte entschieden, dass der Deutsche gegen Kaution auf freiem Fuß bleibt. Der gebürtige Kieler Kim Dotcom, früher Schmitz, darf in seinem Haus nördlich von Auckland auf die Anhörung im Auslieferungsverfahren im August warten. Die USA wollen Dotcom und einigen seiner Mitarbeiter wegen Urheberrechtsverletzungen und Betrugs den Prozess machen. Dotcom war im Januar in seinem Anwesen in Coatesville bei Auckland festgenommen worden. Gegen seine Freilassung auf Kaution war die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Sie fürchtet, dass Dotcom sich mit seiner schwangeren Frau und drei kleinen Kindern nach Deutschland absetzen könnte. Diese Gefahr sah der Richter nicht. Dotcom muss eine elektronische Fessel am Fußgelenk tragen und sei damit ausreichend zu überwachen. Die US-Behörden werfen Dotcom und seinen Mitarbeitern vor, Copyright-Besitzer in großem Stil um ihre Einkünfte gebracht zu haben. Megaupload sei einer der größten Umschlagplätze für illegale Kopien von Musik und Filmen gewesen. Den Rechteinhabern sei eine halbe Milliarde Dollar Schaden entstanden. Dotcom weist die Vorwürfe zurück und wehrt sich gegen die Auslieferung. Er darf bis zur Anhörung kein Internet benutzen und sein Haus nur mit Genehmigung der Behörden verlassen. Bei der Festnahme waren Konten und Wertgegenstände im mehrstelligen Millionenbereich sichergestellt worden. Quelle |
18.03.2012, 21:04 | #12 |
Smiley-Diktator
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Megaupload-Gründer DotCom könnte Wertgegenstände zurückerhalten
Megaupload-Gründer DotCom könnte Wertgegenstände zurückerhalten
Der Gründer des nun geschlossenen Dateihosters Megaupload, Kim DotCom, könnte seine beschlagnahmten Wertsachen schon bald zurückerhalten. Grund ist ein falsch ausgefülltes Formular der zuständigen Polizei, das vom zuständigen Gericht jüngst für ungültig erklärt wurde. Fälschlicherweise gab man dem Beschuldigten nicht die Chance, sich vor Gericht bezüglich der Konfiszierung zu rechtfertigen. Kim DotCom (ehemals Schmitz) scheffelte mit seiner Geschäftsidee „Megaupload“ Millionen. Auf seinem Anwesen in Neuseeland fand die Polizei etliche Sportwagen, Jetskis, Kunstgemälde und andere Reichtümer, die gemeinsam mit allen Konten des Verdächtigen beschlagnahmt wurden. Grund für das Vorgehen der neuseeländischen Polizei war eine Forderung seitens der amerikanischen Behörden, die DotCom der gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzung bezichtigen. Mittlerweile steht der ehemalige Leiter der Hostingplattform nur noch unter Hausarrest, muss jedoch ohne sein Hab und Gut auskommen. Dies könnte sich allerdings schon bald ändern. Wie die Zeitung New Zealand Herald schreibt, handelte die zuständige Polizei bei der Beschlagnahmung der Güter nicht gesetzeskonform. Laut dem Bericht habe der Polizeikommissar Peter Marshall eine falsche einstweilige Verfügung zur Beschlagnahmung der Gegenstände verfasst. Hierdurch war es DotCom nicht möglich, sich vor einem Gericht zur drohenden Konfiszierung zu äußern, um so etwas an der Entscheidung zu ändern. Nach neuseeländischem Gesetz hat der Millionär jedoch das Recht auf eine derartige Anhörung, weshalb die Richterin Judith Potter die Schrift nun für „ungültig“ erklärte. Infolgedessen hat Kim DotCom nun gute Chancen, seine Wertgegenstände unabhängig vom laufenden Verfahren wiederzuerlangen. Hierfür müssten seine Anwälte der Polizei beispielsweise vorsätzlich böswilliges Handeln nachweisen, um so die Einbehaltung für rechtswidrig befinden zu lassen. Einen konkreten Termin für die nun notwendige Anhörung in dieser Sache gibt es noch nicht. Über die drohende Auslieferung DotComs in die Vereinigen Staaten wird erst am 20. August debattiert. Quelle |
16.04.2012, 15:22 | #13 |
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Megaupload soll keine Gelder für Verteidigung erhalten
Megaupload - rest in peace!
Die US-amerikanische Rechtsanwaltskanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan beantragte letzte Woche die Verteidigung der Betreiber des Filehosters Megaupload. Allerdings wird von Seiten der US Justiz versucht zu verhindern, dass das dafür notwendige Kapital freigegeben wird. Sollte dies gerichtlich bestätigt werden, wäre eine effektive Verteidigung unmöglich. Um die Kosten für die Verteidigung zu decken, müssten weitere Teile der beschlagnahmten Gelder freigegeben werden. Die US-Regierung erhob letzten Mittwoch mehrere Einwände, die gegen eine Freisetzung des beschlagnahmten Kapitals sprechen. Bestätigt das Gericht die Anträge, könnte man es Kim Schmitz und seinen Mitstreitern unmöglich machen, sich mit Hilfe von Rechtsanwälten zu verteidigen. Das sonst eher moderate IT-Portal ars technica behauptet sogar, die US-Regierung arbeite momentan unter der Devise, keine Gefangenen zu machen. Demnach sollen die Mitarbeiter der Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan nicht einmal die Möglichkeit erhalten, vor Gericht für ihre Auftraggeber sprechen zu dürfen. Die bislang bewilligten Mittel seien nach offiziellen Aussagen ausreichend, um auch die Kosten der Verteidigung zu decken. Schmitz’ Anwälte konterten, ihm und nicht Megaupload seien die Mittel bewilligt worden. Auch ginge es dabei lediglich um die Deckung der Lebenshaltungskosten des angeklagten Kim Schmitz und seiner Familie, nicht um die Bezahlung von Juristen. Auch seien für eine Verteidigung bezahlte Gutachter für Computer-Forensik, Sachverständige und Fachanwälte für Urheberrecht vonnöten. Mit den bisherigen Mitteln könne man die Kosten nicht decken. Der beauftragten Kanzlei wird zudem von der US-Regierung vorgeworfen, sie befände sich im Zwiespalt, weil sie zuvor für Rechteinhaber wie Disney, Paramount, Time Warner, Fox und andere tätig waren. All diese Unternehmen seien „Opfer“ der Urheberrechtsverletzungen auf Megaupload. Von daher könne die Kanzlei in diesem Fall keine neutrale Position einnehmen. Die Rechtsanwaltskanzlei antwortete darauf, die Betreiber des Filehosters hätten zugestimmt, dass diese von ihr beraten wird. Auch möchte die Regierung Kim Schmitz nicht zugestehen, sich in einem US-Gericht verteidigen zu lassen, weil sein Auslieferungsverfahren noch anhängig sei. Demnach sehe man ihn als einen "Flüchtigen" der US-Justiz an. Auch erscheint es den Klägern zu verwirrend, gleichzeitig gegen zwei unterschiedliche Kanzleien arbeiten zu müssen. Die eine Kanzlei versucht Schmitz' Abschiebung in die USA zu verhindern. Die andere vertritt Megaupload aufgrund der mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen, die dem Unternehmen vorgeworfen werden. Laut der Verteidigung habe das angeklagte Unternehmen aber ein verfassungsmäßiges Recht auf ein faires Verfahren und auch ein Recht auf die Unterstützung der eigenen Anwälte. Sollte das Verfahren nach der Rechtsauffassung der US-Regierung verlaufen, werden vor Gericht lediglich die Juristen der Anklage vertreten sein. Bislang ist allerdings unklar, wie unter diesen Umständen ein ausgeglichenes und somit faires Verfahren realisiert werden kann. [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] |
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