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12.02.2012, 19:53 | #1 |
Gast
Beiträge: n/a
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Jetzt also doch: Staatsanwalt ermittelt gegen Nutzer von kino.to!
Wie der FOCUS berichtet, will die Staatsanwaltschaft Dresden jetzt auch gegen die Premium-Nutzer von kino.to vorgehen. Möglich wird dies offenbar, da PayPal Daten der Premiumkunden sichergestellt werden konnten. Rechtsanwalt Christian Solmecke aus der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE wundert die Ankündigung der Dresdner Staatsanwaltschaft: „Der Schaden, den die Konsumenten hier angerichtet haben, ist relativ gering. Insofern könnte man die Fälle auch als Bagatelldelikte ansehen. So werden etwa Tauschbörsen-Nutzer in der Regel strafrechtlich nur dann verfolgt, wenn sie mehr als 3000 Werke angeboten haben. Kino.to Nutzer hingegen haben nicht einmal etwas im Internet angeboten, sondern nur angeschaut. Selbst wenn es hier zu Anklagen kommen sollte, müssen die Konsumenten – anders als die Betreiber von kino.to – keinesfalls mit Haftstrafen sondern allenfalls mit Geldbußen rechnen.“ Nach Ansicht von RA Christian Solmecke haben haben die Nutzer von kino.to allerdings schon keine Straftat begangen, „da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird.” ...
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12.02.2012, 20:06 | #2 |
a Meise
Registriert seit: 03.08.2010
Beiträge: 1.679
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100€ Belohung von mir, der das Haus des Dresdner GenSta anzündet. Bonus, wenn er dabei stirbt, gibts obendrauf
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Sorgt für die niveautechnische Grenzwertunterschreitung ab und zu |
12.02.2012, 20:13 | #3 |
Smiley-Diktator
Registriert seit: 16.05.2009
Ort: Alpha Centauri
Beiträge: 2.210
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Den ganzen Käse konnte man schon hier lesen:
klick Ich will mal sehn wie die das rein Logistisch machen wollen ohne andere Verfahren dabei ins Aus zu schiessen und zu blockieren. Das wird ein Spaß, wenn sich der StA dabei übernimmt. Noch lustiger wird es, wenn er sich dabei ins eigene Knie schiesst und entsprechend abgestraft wird. Achja, nee, der wird nicht abgestraft, solche Honks kommen ja immer Straffrei davon....... Edith meinte noch: Hier wird wieder BEWUSST PANIK verbreitet. Also macht euch mal ned gleich wieder in die Hosen. |
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12.02.2012, 20:18 | #4 |
Account ruhend
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Ort: DAA!!! *mitdemfingerhinzeig*
Beiträge: 2.186
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Ich bin mal gespannt, wie sie das von der Rechtslage hinbekommen wollen, da Streaming sich in einer Grauzone befindet...
Mir kann ehe nichts passieren, da ich nie einen Premium-Acc. hatte. Es war mir schon immer suspekt, Geld für Raupkopien auszugeben ^^ |
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12.02.2012, 21:20 | #5 | |
Perfect Pervert
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Ort: Kuhdorf
Beiträge: 1.275
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Zitat:
Mit etwas Geduld und logistischem Denken ist man auch ziemlich gut vorrangekommen Geändert von sLowMoe (13.02.2012 um 07:49 Uhr) |
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12.02.2012, 21:39 | #6 |
Jungspund
Registriert seit: 15.11.2010
Beiträge: 11
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Gähn, na dann viel Spaß bei ca. 100.000 zahlenden Nutzern.
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13.02.2012, 08:29 | #7 |
Painkiller
Registriert seit: 23.07.2010
Ort: im Haus
Beiträge: 1.013
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korrekt!
hier geht es nur darum panik zu verbreiten uind zu hoffen, dass viele ihre "Premium-Acc." bei verbliebenen hostern löschen und im untergrund verschwinden. aufwand und nutzen sind indiskutabel....
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Das Geheimnis einer glücklichen Ehe liegt in vier Worten: "Du hast recht Liebling!"
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13.02.2012, 14:16 | #8 |
Smiley-Diktator
Registriert seit: 16.05.2009
Ort: Alpha Centauri
Beiträge: 2.210
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Zahlende Kino.to-Nutzer im Visier der Staatsanwaltschaft
Zahlende Kino.to-Nutzer im Visier der Staatsanwaltschaft
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden erwägt offenbar, gegen einige Nutzer des im Juni 2011 vom Netz genommenen Streaming-Portals Kino.to Strafverfahren zu eröffnen. Kino.to hostete die gezeigten Kinofilme und Serien nicht selbst, sondern band Material ein, das extern bei One-Click-Hostern lagerte. Einige dieser Hoster haben nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Leipzig den Kino.to-Betreibern selbst gehört. Für einen zeitlich unbegrenzten und werbefreien Zugriff auf die Streams mussten sich die Nutzer einen "Premium-Account" beim jeweiligen Hoster zulegen und diesen beispielsweise über PayPal bezahlen. Bislang war unklar, ob auf den sichergestellten Servern von Kino.to beziehungsweise dessen angegliederten Hostern personalisierte Kundeninformationen vorliegen. Nur wenn die Strafverfolgungsbehörden dort feststellen können, welche urheberrechtliche geschützten Filme konsumiert wurden, hätten sie etwas gegen die Nutzer in der Hand, so kommentierten Rechtsexperten einhellig. Dem Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden zufolge haben die Ermittler in vielen Fällen tatsächlich feststellen können, welche Nutzer sich welche Filme oder Serien wie oft angeschaut haben. Dennoch habe man nicht vor, aus diesem Streaming-Konsum Urheberrechtsverletzungen herzuleiten. "Da sehen wir nicht das Problem", sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein im Gespräch mit heise online. Vielmehr werde geprüft, ob man die zahlenden Nutzer belangen könnte, weil sie mit ihren PayPal-Überweisungen gewerbliche Urheberrechtsverletzungen der Kino.to-Betreiber finanziell unterstützt haben. Diese Prüfung geschehe nun unter Rücksicht auf die Verhältnismäßigkeit: "Wir werden nicht die gesamte Nutzerschaft von Kino.to kriminalisieren." Quelle Ahja....... Da bin ich mal gespannt wie die Begründung der "Verhältnismäßigkeit" lauten wird, wenn man einige belangt hat. Noch spannender die Frage: Wenn einige belangt werden, warum dann nicht alle? Schließlich haben ja alle, die Geld überwiesen haben, "eine kriminelle Vereinigung" unterstützt. Das Zeug das die StA Dresden nimmt muß echt Geil sein, davon will ich auch was........ |
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13.02.2012, 16:27 | #9 |
Mitglied
Registriert seit: 01.07.2011
Beiträge: 27
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Hab ich das jetzt richtig verstanden?Die premiunkunden sollen nicht dran sein,weil sie was gestreamt oder geladen haben,sondern weil sie bezahlt haben?
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