13.02.2012, 17:21 | #16 |
Account ruhend
Registriert seit: 01.07.2010
Ort: DAA!!! *mitdemfingerhinzeig*
Beiträge: 2.186
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Einige Hoster sollten anscheinend K.to gehören und dadurch sollten sie schon ein Teil des Geldes bekommen haben.
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13.02.2012, 18:16 | #17 |
Mitglied
Registriert seit: 01.07.2011
Beiträge: 27
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Na mal abwarten,wann sich die ersten melden,weil sie post erhalten haben
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13.02.2012, 22:32 | #18 | |
CC-V.I.P.
Registriert seit: 12.02.2010
Beiträge: 787
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Zitat:
Der Prem. wurde nie bei kino.to gekauft. Sondern bei den Hostern. Hast niemanden unterstützt
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Lerne zu sein wer du bist und lerne gelassen auf all das zu verzichten, was du nicht bist.
Geändert von Cine4You (13.02.2012 um 22:34 Uhr) |
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14.02.2012, 11:27 | #19 |
Perfect Pervert
Registriert seit: 08.11.2009
Ort: Kuhdorf
Beiträge: 1.275
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Staatsanwaltschaft will Kino.to-Nutzer belangen
Strafrechtler Udo Vetter spricht von "juristischem Bödsinn" Müssen nun die zehntausende der ehemals zahlenden Kunden von kino.to Post aus Dresden fürchten? "Diesen zahlenden Nutzern jedoch nun Beihilfe vorzuwerfen, ist der größte juristische Blödsinn, den ich in den letzten Monaten gehört habe", gibt der Düsseldorfer Strafrechtler Udo Vetter Entwarnung. Lawblogger Vetter hält den Ansatz der Dresdner Staatsanwälte für an den Haaren herbeigezogen. Er erklärt: "Um den Tatbestand der Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung zu erfüllen, muss ein Täter den Vorsatz haben, dass die eigene Handlung zur Urheberrechtsverletzung beiträgt. Das war jedoch nicht die Absicht der Nutzer, die wollten lediglich Filme sehen. Gewerbsmäßig war daran nichts." Vetter: Staatsanwälte wollen die Kino.to-Nutzer verunsichern Vetter geht hart mit den Dresdner Staatsanwälten ins Gericht: "Hier nun über die Hintertür den Tatbestand der Hehlerei – denn um nichts anderes würde es sich handeln – im Urheberrecht zu etablierern, ist bewusste Verunsicherung der Kino.to-Nutzer. Aus guten Gründen gibt es diesen Tatbestand nicht, den schließlich wurde nichts gestohlen." [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] |
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14.02.2012, 14:28 | #20 | |
.:: Assassin ::.
Registriert seit: 22.05.2009
Ort: Monteriggioni Hideout
Beiträge: 2.749
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Zitat:
Somit is diese Geschichte schon ziemlich dreist... |
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23.02.2012, 08:54 | #21 |
Mitglied
Registriert seit: 01.07.2011
Beiträge: 27
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Skyload soll es jetzt auch erwischt haben
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23.02.2012, 09:43 | #22 |
Perfect Pervert
Registriert seit: 08.11.2009
Ort: Kuhdorf
Beiträge: 1.275
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Mutmaßliche Betreiber von Raubkopie-Hoster festgenommen
Zwei Personen wurden nach Ermittlungen gegen den Filehoster Skyload festgenommen, dort soll es auf kino.to verlinkte Raubkopien gegeben haben. Der Filehoster Skyload soll für das Raubkopie-Verzeichnis kino.to und einen Nachfolgedienst Dateien bereitgestellt haben - der mutmaßliche Skyload-Betreiber und der Verantwortliche eines Frankfurter Internetproviders wurden deshalb festgenommen. Das teilte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) unter Berufung auf die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mit, die im Fall kino.to ermittelt. Festgenommen wurden die beiden Männer demnach bereits in der vergangenen Woche. Außerdem wurden Räumlichkeiten in mehreren Städten durchsucht, dabei wurden in Frankfurt Server sichergestellt. Darauf sollen Videos und Nutzerdatenbanken gespeichert gewesen sein. Im Fall kino.to wurden die ersten Beschuldigten Ende 2011 zu Haftstrafen verurteilt. Die GVU hatte der Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben im Januar dieses Jahres ihre Erkenntnisse über eine Website zukommen lassen, die nach dem Aus von kino.to als Nachfolger aufgesetzt worden war. [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] |
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