16.12.2011, 20:05 | #31 |
Smiley-Diktator
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17.12.2011, 00:09 | #32 |
a Meise
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Beiträge: 1.679
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Oder es war ein Uploader von k.to und das Verräterehepärcher hat den Grünen direkt Name und Anschrift gesagt
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Sorgt für die niveautechnische Grenzwertunterschreitung ab und zu |
22.12.2011, 20:23 | #33 |
Smiley-Diktator
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Bisher höchste Haftstrafe gegen Mitarbeiter von Kino.to
Bisher höchste Haftstrafe gegen Mitarbeiter von Kino.to
Das Amtsgericht Leipzig hat am Mittwoch einen weiteren Beteiligten des von den Behörden stillgelegten Streaming-Portals Kino.to zu einer Haftstrafe verurteilt. Ein 47-Jähriger, der nach Überzeugung des Gerichts Serverinfrastruktur im Ausland für das Portal organisiert und einen eigenen Filehoster betrieben hat, wurde nach Angaben der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) vom Donnerstag zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. lies mich weiter... |
23.12.2011, 10:31 | #34 |
Mitglied
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Beiträge: 27
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Das wird ja immer besser.Ich sag ja,Dirk B. bekommt dann lebenslänglich
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23.12.2011, 11:44 | #35 | |
Painkiller
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Beiträge: 1.013
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Zitat:
man(n) weiss ja nie.....
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Das Geheimnis einer glücklichen Ehe liegt in vier Worten: "Du hast recht Liebling!"
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29.12.2011, 06:06 | #36 |
König
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Beiträge: 886
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Streaming ist illegal
Wer illegale Streams im Internet nutzt, macht sich strafbar, da rechtsverletzende Verbreitung und Vervielfältigung stattfindet. Diese Auffassung vertritt Amtsrichter Mathias Winderlich bei der Verurteilung eines Mitglieds der kino.to-Kerngruppe in Leipzig. [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] den spass gönn ich mir, wenn die medienwelt es einfach nicht kapiert zukunftstorientiert zu denken, dann zahl ich gern mein leben lang...crashing the system... immerhin kapieren es schon einige kleine musik labels, oder musiker selber, wie sie am besten ihr recht schützen und ohne grosse konzerne und knebelverträge an ihr geld kommen und frei im kopf und ihrer art musik zu machen bleiben.
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Geändert von bate (29.12.2011 um 06:09 Uhr) |
29.12.2011, 23:30 | #37 |
a Meise
Registriert seit: 03.08.2010
Beiträge: 1.679
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Das oberste Schweizer Gericht hat festgelegt, dass Streaming nicht illegal ist, da es keine Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken darstellt. Damit ist das Streaming in der Schweiz nicht illegal sondern (ähnlich wie Radiohören) absolut legal.
Ist die Schweiz damit das einzig vernünftige Land?
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Sorgt für die niveautechnische Grenzwertunterschreitung ab und zu Geändert von Ant (29.12.2011 um 23:33 Uhr) |
30.12.2011, 05:08 | #38 | |
dampfplaudara
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Zitat:
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