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Alt 13.03.2012, 23:37   #1
Dead_Cow
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Standard Warnhinweismodell wird wie Geheimsache verhandelt

Warnhinweismodell wird wie Geheimsache verhandelt


Die Umsetzung des geplanten Warnhinweismodells wird nächsten Donnerstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt.
Zugelassen zum "Wirtschaftsdialog" des Bundeswirtschaftsministeriums
sind lediglich Vertreter der Content-Industrie, Internet-Provider und Politiker.
Verbraucherschützer oder Vertreter der Netzgemeinschaft
sind dort trotz mehrfacher Anfrage des AK Zensur nicht erwünscht.
Der ehemalige SPD-Politiker und Pirat Jörg Tauss hatte bereits Mitte Februar via Twitter seine Befürchtungen geäussert,
die Verhandlungen zum 2-Strikes-Gesetz könnten hinter verschlossenen Türen stattfinden.
Über einen Monat später berichtet nun auch der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur)
von ersten Details des "Wirtschaftsdialoges", zu dem das Bundeswirtschaftsministerium eingeladen hat.
Erklärtes Ziel der Veranstaltung ist eine Selbstverpflichtung der Internet-Anbieter,
die künftig bei möglichen Urheberrechtsverletzungen ohne gesetzliche Grundlage auf Anfrage der Rechteinhaber
Warnhinweise an ihre Kunden verschicken sollen.
Der AK Zensur hat diesbezüglich mehrfach nachgefragt.
Vertreter der Netzgemeinschaft werden zu den Gesprächen nicht zugelassen,
die Verhandlungen finden hinter verschlossenen Türen statt.

Der AK Zensur sieht im geplanten Warnhinweismodell eine Privatisierung der Rechtsverfolgung im Internet.
Alvar Freude vom AK Zensur kommentiert:
"Die Politik täte besser daran, dem grassierenden Abmahnunwesen Einhalt zu gebieten.
Wenn Rechteinhaber kostenlose Warnhinweise verschicken wollten, dann hätten sie selbst dies seit Jahren tun können.
Urheberrechtsverletzungen im Internet würden ohnehin am besten durch bequem nutzbare und faire legale Angebote bekämpft."



Lars Sobiraj von Gulli meint:

Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist genau der Faktor,
der vor wenigen Wochen nach Abschluss der ACTA-Verhandlungen für den nötigen Druck auf der Straße sorgte.
Transparente Verhandlungen hätten wohl kaum europaweite Demonstrationen
und somit ein vorübergehendes Ende des internationalen Abkommens zur Folge gehabt.
Aus diesem Fehler scheint man hierzulande nicht gelernt zu haben.
Fest steht:
ACTA hätte in der vorliegenden Form kaum bis überhaupt keine Folgen für die deutsche Rechtsprechung nach sich gezogen,
vieles vom öffentlichen Aufschrei ist in diesem Zusammenhang überflüssig.
Die Umsetzung des nun angedachten Warnhinweismodells hingegen soll sogar ohne jede gesetzliche Grundlage geschehen.
Ein Aufschrei wie vor wenigen Wochen wäre somit nicht nur verständlich, sondern sogar zwingend erforderlich.
Dass bei den Verhandlungen jeder Andersdenkende unerwünscht ist,
erscheint bei einem solch brisanten Thema wie ein Schlag ins Gesicht.
Schade wenn ausgerechnet von einem FDP-geführten Ministerium
deutlich mehr Regelungen und somit weniger Liberalismus ausgehen sollte.

Sollte es diesmal gelingen, die Internet-Anbieter aufgrund der Urheberrechtsproblematik "freiwillig" in die Pflicht zu nehmen,
wird man dies wahrscheinlich auch in Zukunft bei vielen anderen Gelegenheiten tun.
Dann wären die Provider auch bei illegalen Glücksspielen, gefährlichen Bombenanleitungen,
verfassungsfeindlichen Aussagen, pornografischen Darstellungen, jugendgefährdenden Medien
und vielen anderen Gelegenheiten für die Reinheit ihres Netzes und die ihrer Kunden verantwortlich.
Die Folgen für die Freiheit im Netz wären auf Dauer nicht absehbar.

Dazu kommt, dass diese Aktion mindestens 6 Jahre zu spät erfolgt.
Politikern und Rechteinhabern müsste doch eigentlich klar sein,
dass ein Großteil der illegalen Transfers längst von den üblichen P2P-Tauschbörsen
auf andere Plätze wie etwa Filehoster ausgelagert wurden.
Bislang sperrten sich die Branchenverbände der Internet-Provider erfolgreich gegen jede Form der Regulierung von außen.
Dennoch scheinen die andauernden Wehklagen und Forderungen der Rechteinhaber so langsam ihre Früchte zu tragen.

Dass beim Dialog nicht einmal ein Mitglied der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft
zugelassen werden soll, lässt nichts Gutes erahnen.
Kostenlose Briefe hätten die Verlage und Musiklabels auch problemlos so verschicken können.
Bleibt also zu befürchten, dass es bei harmlosen Aufforderungen nicht bleiben soll.
Wie dem auch sei:
Wählerstimmen wird FDP-Chef Rösler zumindest weder im Saarland noch sonstwo
als Vermittler der Content-Industrie einfangen können,
die schon seit mehreren Jahren eine Umsetzung des französischen Warnmodells fordert.



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Alt 14.03.2012, 02:02   #2
Dingo
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Standard

Ja ja die FDP


*hüstel*
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Alt 14.03.2012, 14:35   #3
Dead_Cow
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Standard ACTA lässt grüßen: Das nicht mehr geheime Geheimtreffen (Kommentar)

ACTA lässt grüßen: Das nicht mehr geheime Geheimtreffen (Kommentar)


Morgen trifft sich eine illustre Runde im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Es geht um die Pläne des parlamentarischen Staatssekretärs Hans-Joachim Otto,
in Deutschland ein Two-Strikes-Modell zu etablieren.
Die Redaktion von gulli.com hat deswegen direkt beim Ministerium angefragt.
Man bittet uns um Verständnis, man möchte dem Ausgang der morgigen Gespräche nicht vorgreifen.

Gemeinsam mit seinem Freund Bernd Neumann (CDU), Kulturstaatsminister im Kanzleramt,
arbeitet der Frankfurter FDP-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Vorsitzende des Kulturausschusses im Bundestag
seit Jahren beharrlich daran, in Deutschland ein Two-Strikes-Modell zu realisieren.
Weil Neumann seinen Posten nicht räumte, mutierte Rechtsanwalt Otto unter Schwarzgelb plötzlich zum Wirtschaftspolitiker.
Hier glaubt er nun, dem Ziel der Internetüberwachung zugunsten seiner Verwerterklientel endlich näher zu kommen.

Er vergab im Amt ein Gutachten an den in Urheberkreisen einschlägig bekannten Professor Schwartmann,
dessen Ergebnis Otto dann auch unverzüglich abfeierte:
„Die Studie sei eine wertvolle Grundlage für die weitere Diskussion in puncto Bekämpfung der Internetpiraterie.
Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse wolle man den Dialog mit den Beteiligten aufnehmen
und noch im ersten Halbjahr 2012 zu einer Entscheidung kommen“, verbreitete Röslers Staatssekretär via Pressemitteilung.

Unter dem Begriff "Beteiligten" versteht das Ministerium allerdings nicht die Nutzer.
Allein die Verbände der Contentlobbyisten und die Provider sind zum Dialog über das Schwartmann-Gutachten am 15. 3. geladen.
Ganz so froh wie im Februar dürfte Otto jetzt allerdings nicht mehr sein.
Von einer „Entscheidung“ ganz zu schweigen.
Denn die öffentliche Reaktion auf Gutachten und dessen amtliche Bejubelung im ACTA-Stil
als „neue Studie zur Bekämpfung von Internetpiraterie“ ist so gar nicht im Geschmack der FDP,
die sich derzeit selbst so gerne als Heldin der Netzszene feiert.
Davon hatte Herr Otto offensichtlich nichts mitbekommen.

Der groß angekündigte Dialog soll wohl auch daher jetzt nur noch im stillen Kämmerlein stattfinden.
Presseanfragen nach Öffentlichkeit wurden abschlägig beschieden.
Ein Stream ist nicht vorgesehen.
Zitat von Ottos Pressesprecher Moneim Eltohami:
Die "Vergleichende Studie über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter
an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen" soll zunächst in diesem Kreis diskutiert werden.
"Bei den Teilnehmern des Wirtschaftsdialogs handelt es sich um den festen Kreis von Unternehmen
und Verbänden der Rechteinhaber- und der Providerseite,
die zu Beginn des Wirtschaftsdialoges im Jahr 2008 ihr Interesse an einer Teilnahme bekundet haben.
Beispielhaft seien eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.
und der Bundesverband Musikindustrie e.V. genannt.“ Zitatende.

So gut, so schlecht, so intransparent.
„Zunächst“ in diesem Kreis.
Wie aber soll es weiter gehen?
Denn das Wort zunächst lässt ja Weiteres befürchten.
Doch davon ist aber auch nicht die Rede.
Jetzt bat das Ministerium auch gulli nur noch um Verständnis, „dem Gespräch am 15.3. nicht vorgreifen (zu) können“.

Aber auch sonst will man dem Gespräch nach Ottos Initiative im Februar wohl nicht mehr vorgreifen.
Denn derzeit ist nach Auskunft des Ministeriums
sogar noch „offen, ob und in welcher Form im Anschluss darüber informiert wird.“
Nicht einmal eine Pressekonferenz ist vorgesehen.

Da passt es nur zu gut, wenn heute der Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels
die Leipziger Buchmesse mit den Worten eröffnen wird:
"Eine aufgeklärte Kulturnation kann auf das Urheberrecht nicht verzichten".
Prof. Dr. Gottfried Honnefelder kann nicht nachvollziehen,
warum das Urheberrecht und die Forderung nach einem freiem Zugang zu Informationen
in der Diskussion als Gegensätze positioniert werden.
Die Grundlage von Kultur sei das aktuelle Urheberrecht.
"Geistiges Eigentum sichert erst die kulturelle Vielfalt."

Spannend wird morgen auch die Frage sein, ob in den ministeriellen Hinterzimmern
wenigstens auch das Gegengutachten des Providerverbands eco von Professor Hoeren diskutiert wird?
Wir wissen es nicht, man gibt uns auch keine weitergehenden Auskünfte.
Der ursprünglich öffentlich angekündigte Dialog wird immer noch geheimer.
Transparenz sieht anders aus, liebe FDP.
Zumal Professor Hoeren Herrn Otto und seinen Liberalen eine deutliche Ohrfeige verpasst:

Hoeren kommt zu dem Ergebnis,
dass gegen Schwartmanns Warnhinweismodell sowohl aus rechtspolitischer, praktischer,
technischer als auch aus europa-, verfassungs- und datenschutzrechtlicher Sicht erhebliche Bedenken bestünden.

Wir sind also zunächst gespannt, wie es demnächst weiter geht.
In aller Stille sicher nicht mehr.
ACTA und möglicherweise neue Proteste auf der Straße lassen grüßen.



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Alt 15.03.2012, 21:06   #4
shabrakke
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aus heise online: Gespräche über freiwillige Two-Strikes-Regelung gescheitert
Meldung vorlesen und MP3-Download

Die Verhandlungen über eine freiwillige Einführung eines Warnhinweismodells bei mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen im Internet sind am Widerstand der deutschen Provider gescheitert. Vertreter der Inhalteanbieter und der Providerbranche waren am Donnerstag im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in Berlin erneut zum sogenannten "Wirtschaftsdialog" zusammengekommen, um über eine mögliche freiwillige Lösung für ein deutsches "Two-Strikes"-Modell zu beraten.

"Es hat keine Einigung auf die Einführung eines Warnhinweismodells gegeben", sagte ein Sprecher des Providers 1&1 gegenüber heise online. "Kooperationsmodelle zur Etablierung von Warnhinweisverfahren und die damit verbundenen Überwachung von Internetnutzern sind damit endgültig vom Tisch", bekräftigte Oliver Süme, stellvertretender Vorstandschef des Providerverbands eco, der sich "zufrieden" mit dem Ausgang des heutigen Gesprächs zeigte: "Warnhinweisverfahren sind in Deutschland datenschutzrechtlich und verfassungsrechtlich zweifelsfrei unzulässig."

Damit rückt eine mögliche politische Lösung wieder in den Fokus. Die Rechteinhaber sehen jetzt den Gesetzgeber am Zug, wie etwa ein Sprecher des Bundesverbands Musikindustrie auf Anfrage bestätigt. Doch ob und wann sich das BMWi, das sich eine Regelung wünscht, und das von der in solchen Fragen skeptischen Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geleitete Justizministerium auf ein mögliches Gesetz einigen können, steht derzeit noch in den Sternen – zumal sich in allen politischen Lagern Widerstand gegen den "Two-Strike"-Ansatz regt.

Die Gespräche sollen fortgesetzt werden – darüber waren sich die Beteiligten nach Angaben des BMWi einig. Dabei solle es um zehn vorgeschlagene Maßnahmen gehen, etwa "eine breit angelegte Aufklärungskampagne" und verstärkte Bemühungen, zusammen mit der Werbewirtschaft illegalen Seiten die wirtschaftliche Grundlage zu entziehen. Durch eine verbesserte Ermittlungsarbeit und internationale Rechtsdurchsetzung solle zudem besser gegen organisierte Kriminelle vorgegangen werden. Alle Beteiligten seien sich darüber hinaus einig, dass "in erster Linie der Anbieter illegaler Inhalte und nicht der Nutzer im Fokus steht".

Die Provider hatten sich stets vehement gegen Versuche der Rechteinhaber gewehrt, den Zugangsanbietern mehr Verantwortung bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Netz aufzubürden. "Wir lehnen das 'Two-Strikes-Modell' ab, da dies eine Privatisierung der Rechtsverfolgung im Urheberrecht sowie eine Aufweichung der neutralen Rolle der Provider, wie sie in E-Commerce-Richtlinie und Telemediengesetz niedergelegt ist, zur Folge hätte", heißt es bei 1&1.

Vertreter der beiden Branchen waren Ende 2008 zum ersten "Wirtschaftsdialog zur Bekämpfung der Internetpiraterie" im Bundeswirtschaftsministerium zusammengekommen, das damals noch von Minister Michael Glos (CSU) geleitet wurde. Bei den auch unter Glos' Nachfolgern weitergeführten Gesprächen war schnell klar geworden, dass es keine Chance für die von der Content-Lobby zunächst gewünschte "Three-Strikes"-Regelung nach französischem Vorbild gibt, bei der Wiederholungstätern auch Anschlusssperren drohen.

Die Provider sind nun auch nicht bereit, eine abgespeckte Regelung zu akzeptieren, bei der sie ihre Kunden zunächst nur verwarnen. "Die Rechteinhaber können bereits nach geltender Rechtslage selbständig Warnhinweise versenden", erläuterte Süme im Hinblick auf den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch, mit dem Inhalteanbieter im Falle eines Verstoßes die Identität eines Internetnutzers ermitteln können. Nur ist das im Einzelfall aufwändig – und so ist aus Verhandlungskreisen mitunter auch zu hören, dass diese Lösung den Rechteinhabern schlicht zu teuer ist.

Im Vorfeld der Verhandlungsrunde am Donnerstag hatten sich verschiedene Vertreter der Netzlobby beschwert, dass sie als Vertreter der "Endnutzer" und weitere Repräsentanten der Zivilgesellschaft nicht zu den Gesprächen eingeladen wurden. Markus Beckedahl von der Digitalen Gesellschaft monierte den "geschlossenen Zirkel" und der AK Zensur kritisierte "Geheimverhandlungen à la ACTA". Dabei waren Vertreter des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Angaben des BMWi zugegen. (vbr)

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Es wird Zeit, dass es weniger Reiche und weniger Arme gibt !
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Alt 16.03.2012, 14:25   #5
Olon
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Registriert seit: 15.11.2009
Beiträge: 208
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na Gottseidank.

Aber wenn ich so lese was da noch so ansteht, läuft es mir kalt runter:

Der Größenwahn der USA- tatale Internetüberwachung

Die USA plant ab Juli die Totale Überwachung des Internets durch die Internet Provider. Wie auf einschlägigen Newsportalen bereits geschrieben, haben die Recording Industry Association of America (RIAA) und die Motion Picture Association of America (MPAA) mit allen großen Internet-Providern wie Comcast, Cablevision, Verizon und Time Warner Cable eine Kooperations-Vereinbarung geschlossen. Die Auswirkungen werden erst jetzt klar.


Ab den 12 Juli 2012 ist es Soweit. Dies berichtete CNet. Alle Downloadpackete werden dann automatisch von einer Software gescannt und überwacht. So will man eine Urheberechtsverletzung erkennen.

Wenn das System den illegalen Download eines urheberrechtlich geschützten Werkes wie eines Films, eines Musikstücks oder eines Software-Programms erkennt, wird der Inhaber des Internet-Anschluss in eine Datenbank des jeweiligen Providers eingetragen. Beim ersten und zweiten Verstoß gegen das Copyright wird der Nutzer dann vom Provider per Mail auf sein Fehlverhalten hingewiesen. Falls er sein Verhalten daraufhin nicht ändert, geht eine weitere Mail raus, die um Bestätigung bittet, dass die ersten Hinweise angekommen sind.

Die Provider erhalten die Erlaubniss aus einem “Maßnahme Katalog”, der von der RIAA und MPAA verfasst wurde, gewisse Konzequenzen zu ziehen. Dies reicht von Internet Speed Drosslung bis hin zu Sperrung des Internet Zugangs. Da diese Vereinbarung jedoch “freiwillig” zwischen Providern und den Urheberechtsorganisationen ist kann der Provider entscheiden welche Maßnahmen er ergreift. Eine dauerhafte Sperrung will jedoch kein Provider (zumindestens noch nicht) durchführen.

Somit hat die USA einen “Meilenstein” gesetzt und will zeigen das man das Internet überprüfen kann und Urheberechtsverletzungen eindämmen kann. Wie lang dies jedoch gut geht ist die Nächste Frage.

Ich habs von scenepirat, die von chip.de

Rabenschwarz, der Horizont... Wenn man es so als Vorreiter sieht.
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