CineCommunity-Forum

Zurück   CineCommunity-Forum > # News of the World # > ~ News ~ > = Szene News =
Registrieren HilfeDonate Kalender Alle Foren als gelesen markieren

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 29.04.2012, 14:35   #1
Olon
Tripel-As
 
Benutzerbild von Olon
 
Registriert seit: 15.11.2009
Beiträge: 208
Standard Movie 2K : Wir sind legal

Anlässlich des heutigen Welttag des “geistigen Eigentums” veröffentlicht die bekannte Movie Stream Seite m2k ein Statement. In diesem erklären die Betreiber der Plattform warum ihr Dienst legal
sei.
Offenbar als Reaktion auf das hohe Strafmaß der letzten Urteile gegen die kino.to-Organisatoren veröffentlichten die Macher von m2k kürzlich ein eigenes Statement. Nach ihrer Meinung arbeiten sie auf legaler Basis.

"Nach unserem Empfinden ist m2k legal und darüber hinaus dem Gemeinwohl förderlich. Wie bieten vielen Menschen – unseren Besuchern – eine Sammlung von Links zu Filmen und Serien, die sie sehen wollen. Die auf den Streaming-Hostern gelagerten Filmdateien sind unabhängig von uns verfügbar; unsere Leistung besteht lediglich darin, den filminteressierten Menschen die Suche nach dem, was sie sehen wollen, erheblich zu erleichtern. Auf m2k befinden sich allein die Verweise, also die Links zu den Filmen, nicht die Filme selbst."

Auch werfen die Betreiber der Filmindustrie und ihrer Interessenverbände und Lobbyisten falsch gegen die Streaming Portale vorzugehen. Im abschließenden Appell werden die derzeit gültigen Urheberrechte als völlig veraltet bezeichnet.

"Das sich wechselseitig beeinflussende Aufkommen professioneller Streaming-Plattformen sowie die zunehmende Nutzung und Popularisierung durch einen beträchtlichen Teil der Bevölkerung bewirkte eine Änderung der Wahrnehmung, was von Filmkopien im Netz zu halten sei. Was früher einem kleinen Kreis der Netzgemeinde, einer Szene vorbehalten blieb, wurde – im Prinzip – jedem Internetnutzer zugänglich. In diesen Zeiten beharren die Sprachrohre der Filmindustrie, nämlich deren Lobbyverbände auf die Einhaltung veralteter Urheberschutzgesetze, mit der Absicht, die immensen Gewinne, die die Filmbranche in den vergangenen Jahrzehnten erwirtschaften konnte, für die kommenden Jahrzehnte beizubehalten.

Man darf nicht vergessen, dass unsere Besucher für das Ansehen-dürfen dieser Filme in gewisser Hinsicht bereits bezahlt haben, nämlich durch die Entrichtung der GEZ-Gebühr, die zu zahlen jeder Haushalt mit Rundfunkgeräten, zu denen Computer und Notebooks in der Regel gezählt werden, verpflichtet ist.

Diese Praxis hat die Kriminalisierung von Millionen von Menschen und drakonische Strafen für alle Verantwortlichen und Mitverantwortlichen zufolge. Während den Besuchern von Streaming-Plattformen mit der Androhung von Geld- und Freiheitsstrafen Angst gemacht wird, werden die Betreiber dieser Plattformen wie Schwerverbrecher gejagt und wie Schwerverbrecher verurteilt; kürzlich wurden sogar Werbetreibende verhaftet, die Werbung auf kino.to schalteten – ein beispielloser Vorgang!"

Ebenfalls meinen die Betreiber keinen Konkurenten für die Filmindustrie darzustellen:

"Wir sind der Filmindustrie nämlich keine Konkurrenz, weil die bei uns verlinkten Streaming-Hoster nicht mit der Qualität der offiziellen Produkte mithalten können. Für anspruchsvolle Filmkonsumenten sind wir Ergänzung, nie Ersatz für das Angebt aller offiziellen Vermarkter. Wer einen aktuellen Kinofilm sehen will, guckt möglicherweise bei uns rein, doch geht er anschließend ins Kino, da der Film dort in bestmöglicher Qualität gezeigt wird und ein Kinobesuch zudem ein gesellschaftliches Erlebnis ist, welches wir nicht zu bieten imstande sind."


Warum gegen Portale wie m2k oder Kino.to vorgegangen wird erklären die Betreiber ebenfalls von Ihrem Standpunkt. Sie behaupten auch das die Ermittlungen im Fall Kino.to unrechtmäßig durchgeführt wurden! “An kino.to soll ein Exempel statuiert werden; leider auf Kosten der Beschuldigten und, weiter noch, der einkommensschwachen Menschen des Landes. ” Dies sei nur mit hilfe von Ermittlungsmaßnahmen, die bei strafrechtlicher Verfolgung zulässig sind ($128 StGB) erfolgreich gewesen

"Zu den erlaubten Ermittlungsmethoden gehören Observationen, Telefonüberwachung sowie Postkontrolle. Im konkreten Fall erfolgte unter anderem über Monate die Telefonüberwachung der Eltern und Freunde der Beschuldigten sowie ihrer sämtlicher Werbepartner.
Die Festnahme erfolgte in unseren Augen mithilfe fadenscheiniger, strafrechtlicher Anschuldigungen. Keiner der bisher Verurteilten konnte der Bildung einer kriminellen Vereinigung überführt werden. Stattdessen erfolgten Verurteilungen wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht, wobei die Strafmaße an das Gemeinwohl schädigende Taten erinnert."


Quelle:
[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ]

Geändert von Olon (29.04.2012 um 15:05 Uhr)
Olon ist offline   Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu Olon für den nützlichen Beitrag:
Alt Today
Advertising

Beitrag Sponsored Links

__________________
Diese Werbung wird dir als registriertes Mitglied so nicht angezeigt.
Werden sie noch heute kostenlos Mitglied auf CineCommunity-Forum
   
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:57 Uhr.


Powered by CineCommunity ©2009-2017
Template-Modifikationen durch TMS