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Alt 02.12.2011, 22:08   #1
Ant
a Meise
 
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Standard kino.to-Mitarbeiter muss mehr als zwei Jahre in Haft

Zitat:
Leipzig - Im Juni nahm die Staatsanwaltschaft Dresden die mutmaßlichen Betreiber der Raubkopie-Seite kino.to fest, nun ist das erste Urteil gefallen: Wegen der Mitarbeit an dem Internet-Filmportal muss ein 33 Jahre alter Webdesigner zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Amtsgericht Leipzig sprach ihn am Freitag der illegalen Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig. Das Urteil ist rechtskräftig.

Das Strafmaß solle zeigen, dass bei derartigen Taten mit erheblichen Strafen zu rechnen ist, heißt es in der Begründung des Gerichts. Allerdings berücksichtigte es auch, dass der Angeklagte schon kurz nach seiner Festnahme ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte. Damit habe er die Strafverfolgung weiterer Beschuldigter ermöglicht. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Dresden wird derzeit noch gegen mehr als 20 Personen ermittelt.

Rückzahlung: 190.000 Euro Werbeeinnahmen

Der 33-Jährige erklärte sich zudem damit einverstanden, dass die ihm zugeflossenen Werbeeinnahmen des Portals an die Staatskasse fließen. Er hatte nach eigenen Angaben vom Januar 2009 bis zum Juni 2011 insgesamt rund 190.000 Euro eingenommen. Nach dem Abzug von 30.000 Euro Kosten seien ihm 160.000 Euro verblieben.

"Es ging bei kino.to rein darum, Geld zu machen", sagte Richter Mathias Winderlich in seiner Urteilsbegründung. Die Betreiber des Portals hatten Millionen-Umsätze mit Online-Werbung erzielt.

Bei kino.to waren nach früheren Angaben zuletzt mehr als eine Million Links auf geschützte Werke aus Film und Fernsehen präsentiert worden, monatlich kamen etwa 131.000 hinzu. Die Drahtzieher des illegalen Netzwerkes saßen in Leipzig. Auf Konten fanden die Ermittler rund 2,5 Millionen Euro. Das Geld wurde beschlagnahmt. Als Hauptbeschuldigter gilt ein 38-Jähriger. Insgesamt gab es 13 Festnahmen.
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Alt 03.12.2011, 01:19   #2
Bandulf
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Falls jemand offizielle Quellen hat, immer her damit. Ich würde nämlich gerne das Urteil lesen und wissen welche §§ das Gericht geprüft hat.

Welches Gericht war überhaupt zuständig? Die müssten es doch bald in der Sammlung haben.
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Alt 03.12.2011, 01:43   #3
Ant
a Meise
 
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Zitat:
Das Amtsgericht Leipzig sprach ihn am Freitag der illegalen Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig.
in dem Satz werden alle deine Fragen beantwortet
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Alt 03.12.2011, 17:47   #4
Jadestern.Nds
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Oha,2 1\2 jahre,trotz geständnis und kohle an den staat find ich viel.Was hat denn da der hauptbeschuldigte zu erwarten?Lebenslänglich quasi oder wat?
Jadestern.Nds ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2011, 22:42   #5
klugi
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is das cine?
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Alt 03.12.2011, 23:59   #6
Ant
a Meise
 
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ne

Cine ist nicht 33 und war auch nicht Webdesigner. Außerdem hat Cine sicher nicht kurz nach der Verhaftung gestanden und den Ermittlungen geholfen.
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Alt 04.12.2011, 15:25   #7
klugi
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Alt 04.12.2011, 20:30   #8
Dead_Cow
Smiley-Diktator
 
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Wie perfide, hinterhältig und käuflich das ganze System ist, merkt man an folgendem:

Ein bekannter meiner Mutter hat mehrere Kleinkinder misbraucht.
Was hat er bekommen? 30 Monate!
30 Monate dafür, das er Kinder misbraucht hat. Dafür, das er den kleinen einen Schaden fürs Leben mitgegeben hat.
Jetzt, nachdem er wegen "guter Führung" vorzeitig raus ist, ist er auf der Flucht.
Hat sich in ein anderes Land abgesetzt.
Pech gehabt. Pech für die Kids........

Nun wird einer zu 30 Monate verurteilt, weil man ein "Exempel statuiren will", damit man merkt das man "das Geld anderer, nicht einfach stiehlt".
Mehr oder weniger war das die Begründung des Richters zu diesem Urteil.
Schöne heile Welt.

Jemand der Links setzt oder einen Filehoster betreibt, wird genauso hart bestraft, wie jemand der Kinder misbraucht.
Da zieht´s einem förmlich die Schuhe aus.
Kann mir keiner erzählen, dass das Urteil nicht in irgendeiner Art und Weise gekauft war.
Gesetze werden schließlich nicht mehr vom Souverän gemacht, sondern von Konzernen und Lobbyisten.
Kleine hängt man, Große bekommen sogar noch eine "Abfindung".

Höchste Zeit das der deutsche Mob mal wieder ein wenig zündelt und ein paar große Arschlöcher aufknüpft.
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... reality.sys corrupted ... reboot universe ...

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Alt 04.12.2011, 21:02   #9
Castiel
Nope, Chuck Testa
 
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Ort: Wanne-Eickel
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Dem kann ich mich nur anschließen.
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Alt 05.12.2011, 01:21   #10
shabrakke
Routinier
 
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Zitat:
Zitat von Dead_Cow Beitrag anzeigen
Wie perfide, hinterhältig und käuflich das ganze System ist, merkt man an folgendem:

Ein bekannter meiner Mutter hat mehrere Kleinkinder misbraucht.
Was hat er bekommen? 30 Monate!
30 Monate dafür, das er Kinder misbraucht hat. Dafür, das er den kleinen einen Schaden fürs Leben mitgegeben hat.
Jetzt, nachdem er wegen "guter Führung" vorzeitig raus ist, ist er auf der Flucht.
Hat sich in ein anderes Land abgesetzt.
Pech gehabt. Pech für die Kids........

Nun wird einer zu 30 Monate verurteilt, weil man ein "Exempel statuiren will", damit man merkt das man "das Geld anderer, nicht einfach stiehlt".
Mehr oder weniger war das die Begründung des Richters zu diesem Urteil.
Schöne heile Welt.

Jemand der Links setzt oder einen Filehoster betreibt, wird genauso hart bestraft, wie jemand der Kinder misbraucht.
Da zieht´s einem förmlich die Schuhe aus.
Kann mir keiner erzählen, dass das Urteil nicht in irgendeiner Art und Weise gekauft war.
Gesetze werden schließlich nicht mehr vom Souverän gemacht, sondern von Konzernen und Lobbyisten.
Kleine hängt man, Große bekommen sogar noch eine "Abfindung".

Höchste Zeit das der deutsche Mob mal wieder ein wenig zündelt und ein paar große Arschlöcher aufknüpft.
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Es wird Zeit, dass es weniger Reiche und weniger Arme gibt !
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Alt 06.12.2011, 17:58   #11
mori
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Zitat:
Es ist so weit: Im Sommer wurde kino.to geschlossen, jetzt wurde der erste Mitarbeiter verurteilt. Aber 2 1/2 Jahre Haft erscheinen doch recht wenig für Urheberrechtsverletzung in über 1 Millionen Fälle.

Kino.to ist tot. Das ist keine Neuigkeit. Wohl aber neu ist, dass jetzt der erste Mitarbeiter des im Sommer geschlossenen Streaming-Portals verurteilt wurde. Marcus V. heißt der gute Mann, seines Zeichens Webdesigner und Mitarbeiter der „mittleren Ebene“ wie das Gericht urteilte. (silicon.de ) 2 ½ Jahre Haft stehen Marcus V. nun bevor. Auf den angeblichen Chef der Seite, Dirk B., dessen Verfahren noch bevorsteht, wird aber sicherlich eine höhere Strafe zukommen.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es bei kino.to nur ums Geldverdienen gegangen wäre. Mit der geschalteten Onlinewerbung hätten die Betreiber mehrere Millionen eingenommen. Dass sich bei Dirk B. große Summen Geld sowie drei Luxusautos anfanden, bestätigte diese Einschätzung der Justiz. Marcus V. muss nun einen Teil seines erwirtschafteten Geldes erstatten: 160.000 Euro soll er zurückzahlen. Aber wer bekommt das Geld eigentlich? Wer verdient am Nicht-Verdienen von kino.to?

Marcus V. hat noch mal Glück gehabt. Da er sich dem Gericht gegenüber kooperativ zeigte und dabei behilflich war, weitere Mitarbeiter von kino.to dingfest zu machen, kommt er mit diesem vergleichsweise geringen Strafmaß davon. Weitere Verfahren wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung in mehr als 1,1 Millionen Fällen werden sehr bald folgen.

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Absolut kostenlos. Versprochen ^^
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Alt 06.12.2011, 18:24   #12
Olon
Tripel-As
 
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Mann, mann..


Marcus V. hat noch mal Glück gehabt. Da er sich dem Gericht gegenüber kooperativ zeigte und dabei behilflich war, weitere Mitarbeiter von kino.to dingfest zu machen, kommt er mit diesem vergleichsweise geringen Strafmaß davon.

Na da möchte ich doch mal wissen wie der Marcus sich im Knast im Spiegel ankucken kann. mit was er es vor sich selbst rechtfertigt, dass er SEINE KOLLEGEN ANS MESSER GELIEFERT HAT!!!

Haben sie ihm erzählt, wieviel er ohne den Verrat bekommen hätte? 3 statt 2,5 Jahre? 3,5?

Ich frag mich das echt. Sobald Menschen unter Druck geraten, zeigt sich der wahre Charakter...
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Alt 06.12.2011, 18:28   #13
Quaresma77
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Naja würdest du es anderster machen wenn du die Wahl hast zwischen 4 Jahren und 2 Jahren?
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Zitat:
"Wir haben mit Fritz Walter und den Werten, die er verkörpert, ein Alleinstellungsmerkmal [...] Ich glaube, diese Werte geraten in Vergessenheit. Gerade deshalb müssen wir sie wahren. Dafür sind wir bereit, einen Preis zu zahlen."
(Stefan Kuntz)
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Alt 06.12.2011, 18:50   #14
Olon
Tripel-As
 
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Beiträge: 208
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Ist die frage ob es wirklich 4 Jahre geworden wären. So viele Leute kann der gar nicht liefern, damit das Strafmaß halbiert wird.

Es sind auch nicht die Richter, die einem Anbieten "komm sag uns doch mal die restlichen Leute, dann gibts zwei weniger" Das ist kein Basar.
Meist sind es Anwälte oder die Cops die das anbieten. Die Cops pokern bei der Vernehmung und denen ist das total egal, die Anwälte können auch nur versuchen die "Kooperation" zu verwerten, aber letztlich macht man so was immer im vorraus und hofft dabei das der Richter es anerkennt.

Aber um deine Frage zu beantworten:
Da ich der Ansicht bin, dass sich das Strafmaß nicht entscheidend verändert (die Hälfte weniger wirds nicht) und ich gegen Ende auch Hafterleichterungen evtl. offener Vollzug bekomme und mich vielleicht noch mal in der Szene blicken lassen kann: Nein!

Ich habe schon zwei oder drei Verhandlungen gehabt und es bei über 200 arbeitsstunden und über 15.000 € Strafzahlungen nie nötig gehabt jemanden zu verraten der dabei war.

Vielleicht ist das bei der computerkriminalität aber anders, weil man sich nicht so von Angesicht zu Angesicht kennt. Das weiß ich aber nicht, damit kenne ich mich nicht aus.
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Alt 06.12.2011, 21:13   #15
Everlast
Special-VIP
 
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Beiträge: 230
Standard

Zitat:
Hamburg - Wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilte das Hamburger Landgericht den heute 19-jährigen Angeklagten am Dienstag zu einer zweijährigen Jugendstrafe auf Bewährung. Damit fiel das Urteil deutlich milder aus als in erster Instanz. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und acht Monate Jugendhaft gefordert.

Der Verurteilte hatte im Juni 2009 gemeinsam mit einem jüngeren Komplizen Onur K. einen 44-jährigen Dachdecker in einem Tunnel im Stadtteil Harburg zu Tode geprügelt. Zuvor sollen sie den Mann vergeblich um 20 Cent gebeten haben.

Der 19-Jährige war in diesem Fall bereits 2010 zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Diese Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof allerdings aufgehoben. Nach Ansicht der Karlsruher Richter war in dem ersten Verfahren die erzieherische Notwendigkeit der Strafe nicht ausreichend vom Gericht begründet worden.

ala/dapd
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"In jedem Menschen schlummert ein Prophet: erwacht er, so gibt es ein klein wenig mehr des Übels in der Welt." Cioran
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