06.12.2011, 20:31 | #16 |
Smiley-Diktator
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Ort: Alpha Centauri
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Ahja, man prügelt MIT ABSICHT jemanden zu Tode.
Das legt man dann als körperverletzung mit Todesfolge aus und benötigt, da es sich nach StGB noch um jugendliche handelt, eine "erzieherische Maßnahme". Prügelt der das nächste mal nur krankenhausreif? Kaum, er wird das nächste Mal wieder jemanden zu Tode prügeln. Ende vom Lied: jeder jammert, vor allem die Justiz, das man das nicht vorher richtig bestraft hat. Manchmal wünschte ich mir, man würde bei uns wieder die Todesstrafe und Standgerichte einführen....... vor allem für solche Richter und Anwälte.......... |
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