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Alt 15.03.2012, 22:37   #1
Dead_Cow
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Registriert seit: 16.05.2009
Ort: Alpha Centauri
Beiträge: 2.210
Standard US-Provider sollen Urheberrechtsverletzer "umerziehen"

US-Provider sollen Urheberrechtsverletzer "umerziehen"


Ab 12. Juli wollen die größten Internet Service Provider (ISP) der USA
ihre Systeme zur "abgestuften Erwiderung" auf vermutete Urheberrechtsverstöße betreiben.
Dies geht aus einem Eintrag im CNet-Blog hervor.
Verdächtige Kunden sollen durch nervende Warnungen
bis hin zur zeitweiligen Deaktivierung des Internet-Zugriffs "umerzogen" werden.

Grundlage ist ein Vertrag,
den die ISPs vergangenen Juli mit den Verbänden der Musik- und Filmindustrie (RIAA, MPAA) geschlossen haben.
Die US-Regierung hat Berichten zufolge damals Druck auf die ISPs ausgeübt, damit sie unterschreiben.

Das Abkommen gilt für mindestens vier Jahre.
Vertragspartner sind die ISP-Gruppen Comcast, Time Warner, AT&T (SBC, Bell), Cablevision und Verizon,
die zusammen mehr als 60 Prozent des Marktes bedienen.
Gemeinsam mit RIAA, MPAA, IFTA und AAIM haben sie das Center for Copyright Information gegründet.

"Das Center for Copyright Information bietet eine neue,
Verbraucher-orientierte Ressource für copyright-bezogene Erziehung", heißt es auf dessen Website.
Im Zentrum stehen dabei die "erzieherischen Alarme" des "Copyright Alerts" Systems.
Die Kosten des Center werden zur Hälfte von RIAA und MPAA getragen.
Die andere Hälfte zahlen die ISP, mithin deren Kunden.
Den direkten Aufwand der ISP müssen die Kunden wohl zur Gänze finanzieren.

Das Copyright Alerts System

Private Firmen suchen im Auftrag der Content-Industrie nach verdächtigen Übertragungen im Internet.
Die Ergebnisse samt IP-Adresse werden dem jeweiligen ISP übermittelt,
der seinen Kunden zunächst in eine Datenbank einträgt und ein- oder zweimal verwarnt.
Treffen weitere Anzeigen ein, wird der Kunde verpflichtet, die bis zu zwei weiteren Warnungen zu bestätigen.
Dabei können etwa Webseiten-Aufrufe auf eine spezielle Seite umgeleitet werden,
Pop-up-Fenster aktiviert oder automatische Telefonanrufe gestartet werden.

Gibt es weitere Anzeigen der Content-Industrie gegen den Anschlussinhaber, muss der ISP technisch tätig werden.
Er muss dann etwa die Bandbreite erheblich drosseln, den Zugriff auf das WWW deaktivieren,
bis sich der Kunde meldet oder bis er ein bestimmtes Erziehungsprogramm durchlaufen hat,
oder den gesamten Internetzugriff unmöglich machen.
Kein ISP ist aber dazu verpflichtet, VoIP, E-Mail,
Dienste zur Sicherheits- und Gesundheits-Überwachung oder sein TV-Programm zu sperren.

Fühlt sich ein Anschlussinhaber zu Unrecht verdächtigt, kann er den Gerichtsweg gehen
oder für 35 US-Dollar eine "unabhängige Überprüfung" durch eine Gruppe von Anwälten einleiten.
Diese werden ebenfalls je zur Hälfte von MPAA und RIAA einerseits und den ISPs andererseits bezahlt.
Das Ergebnis dieser Überprüfung ist für keine Seite bindend,
das Verfahren darf in einem etwaigen Gerichtsprozess nicht erwähnt werden.

Jeder beteiligte Provider muss monatlich einen geheimen Bericht an das Center übergeben.
Die Rechteinhaber können die darin gelisteten Verstöße als Grundlage nutzen, um einen Gerichtsbeschluss anzustreben.
Dadurch können sie die Identität der Verdächtigen in Erfahrung bringen.
Ein Datenbankeintrag wird frühestens dann gelöscht,
wenn mehr als ein Jahr lang keine Anzeige gegen den jeweiligen Kunden eingegangen ist.



Quelle
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... reality.sys corrupted ... reboot universe ...

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