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Alt 20.03.2012, 22:06   #1
Dead_Cow
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Standard Beate Merk: "Wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung"

Beate Merk: "Wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung"


In der aktuellen Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung
meldet sich auch Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk (CSU) zu Wort.
Merk warnt vor einem Stillstand in der Diskussion um die umstrittene Sicherheitsmaßnahme und fordert,
die Bedürfnisse der Ermittlungsbehörden stärker zu berücksichtigen.
Merk kritisiert vor allem, dass bei der derzeitigen Debatte vor allem das Zustandekommen und die Deutung der
- laut einigen Unionspoliktikern manipulierten -
Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht im Vordergrund stehen.
Sie warnt davor, über dieser Diskussion "den dringenden Bedarf der Strafverfolgungsbehörden aus dem Blick zu verlieren".

"Wir dürfen nicht in ideologischen Schützengräben verharren,
sondern sollten schlicht berücksichtigen, was uns unsere Strafverfolger immer wieder sagen
und was im Übrigen auch der für die Studie Verantwortliche jüngst wieder bestätigt hat:
In bestimmten Fällen haben die Ermittler bei vielen Straftaten
wie zum Beispiel der Verbreitung von Kinderpornographie im Internet nur dann eine Chance,
den Tätern und möglichen Mittätern, Gleichgesinnten oder Hintermännern auf die Spur zu kommen,
wenn sie wissen, wer wann mit wem in Verbindung stand," so Merk.
Im Gegensatz dazu hatten Datenschützer kritisiert, dass bei der ersten,
von der Bundesregierung abgelehnten Version der Studie Aussagen von Strafverfolgern zu sehr
und zu unkritisch berücksichtigt worden seien.

Merk betont:
"Wir stehen hier als Sicherheitspolitiker in der Pflicht,
den Verfolgungsbehörden im Kampf gegen das Verbrechen die notwendigen Instrumente zur Verfügung zu stellen."
Bedenken, die Vorratsdatenspeicherung schränke die Privatsphäre von Telefon- und Internetnutzern
unverhältnismäßig ein, weist sie zurück.
Wenn man sehe, dass die Vorratsdatenspeicherung sich ausschließlich auf die Verbindungsdaten
und nicht auf die Inhalte beziehe, dass es ausschließlich um die Speicherung durch die Telefongesellschaften gehe
und dass die Strafverfolgungsbehörden erst dann Zugriff darauf haben,
wenn ein konkreter Tatverdacht bestehe und ein Richter dies anordne
– dann gebe es für einen Rechts- und Sicherheitspolitiker eigentlich nur noch ein Mittel der Wahl:
"Wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung", so Merk.

Es ist anzunehmen, dass diese Argumente die Gegner einer Vorratsdatenspeicherung nicht überzeugen werden.
Diese sehen auch Verbindungsdaten als problematisch an,
da diese das soziale Umfeld offenlegen und gerade für Berufsgeheimnisträger problematisch sein können.



Quelle



Man muß sich schon die Frage stellen, wie Ermittler bisher OHNE VDS ganze KiPo-Ringe hochnehmen konnten.
Zufall? Ein Tipp aus diesem "erlauchten Kreis"?
Wie auch immer........ wiedermal wird KiPo als Zugpferd eingespannt.
Dr. Merkbefreit rafft´s, wie alle anderen die die VDS fordern, einfach nicht.
VDS öffnet der Zensur Tür und Tor, "ein bisschen Zensur" gibt es nicht.
Scheiß schwarzkoffertragende CXU-Maden.........
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Alt 17.04.2012, 19:08   #2
shabrakke
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Standard

Vorratsdatenspeicherung: Nach wie vor keine Einigung in Sicht
Der Streit um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist nach wie vor nicht beigelegt, sondern steuert im Gegenteil immer weiter auf eine Eskalation zu. Kurz vor Ablauf der letzten von der EU-Kommission gesetzten Frist herrscht in der Regierungskoalition zwischen Unionsparteien und FDP nach wie vor Uneinigkeit.

Zwar hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Hauptkontrahenten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Hans-Peter Friedrich (CSU) erst kürzlich ermahnt, sich zu verständigen und zu einer Einigung zu kommen. In einem privaten Gespräch hatte sie auf Leutheusser-Schnarrenberger eingewirkt, von ihrer seit zwei Jahren aufrecht erhaltenen strikten Ablehnung einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung abzurücken. Dies blieb jedoch einem aktuellen Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" zufolge bislang erfolglos; eine Einigung ist nach wie vor nicht in Sicht.

Leutheusser-Schnarrenberger bleibt bei ihrer Position, eine "Quick Freeze"-Lösung - also eine Speicherung von Telefon-Verbindungsdaten nur bei einem begründeten Tatverdacht - statt der Vorratsdatenspeicherung durchsetzen zu wollen. Für Internet-Verbindungsdaten schlägt die Ministerin eine anlasslose Speicherung vor. Die Speicherfrist soll aber nur eine Woche statt wie bei der Vorratsdatenspeicherung sechs Monate betragen. Friedrich betont dagegen, diese Lösung entspreche nicht der EU-Richtlinie und sei daher abzulehnen. Somit sieht es nicht so aus, als könne eine Strafzahlung Deutschlands an die EU-Kommission durch eine zügige Neuregelung verhindert werden. Datenschützern zufolge wäre diese Strafzahlung allerdings insgesamt weniger teuer als die für eine Umsetzung der Richtlinie notwendige Infrastruktur. Zudem ist die EU-Richtlinie selbst alles andere als unumstritten und soll überarbeitet werden.

aus gulli.com
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Alt 19.04.2012, 06:19   #3
Dead_Cow
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Standard Bedenken der Justizministerin gegen VDS nur "Popanz des Überwachungsstaates"

Bedenken der Justizministerin gegen VDS nur "Popanz des Überwachungsstaates"


Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) möchte ein baldiges Ende des Streites der Regierungskoalition
um die Vorratsdatenspeicherung erwirken.
Nach Meinung des GdP-Chefs Bernhard Witthaut solle die Justizministerin endlich aufhören,
„den Popanz des Überwachungsstaates an die Wand zu malen“,
weswegen man Frau Merkel um einen direkten Eingriff in die Verhandlungen ersucht.

Die GdP appellierte erneut an die Bundesregierung,
im Streit um die Vorratsdatenspeicherung endlich eine für die Kriminalitätsbekämpfung „tragbare Lösung“ zu finden.
GdP-Vorsitzender Bernhard Witthaut:
„Der Zwist zwischen zwei Kabinettsmitgliedern kann doch nicht dazu führen,
dass ein wesentliches Instrument zur Verhinderung und Verfolgung von schweren Straftaten der Polizei
zurzeit überhaupt nicht zur Verfügung steht, weil Verbindungsdaten nicht zugänglich oder gelöscht sind.
Hier muss die Kabinettschefin, Bundeskanzlerin Angela Merkel, aufgrund ihrer Richtlinienkompetenz eingreifen.“
Witthaut fordert weiter, Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger müsse einsehen,
dass ihr vorgeschlagenes Quick-Freeze-Verfahren untauglich sei.
Dass dies keinen tragfähigen Kompromiss darstellt, haben laut GdP internationale Experten bestätigt.

GdP-Chef Witthaut weiter:
„Die Justizministerin soll endlich aufhören, den Popanz des Überwachungsstaates an die Wand zu malen.
Die Frage bei der Verfolgung einer Straftat:
‚Mit wem hatte der mutmaßliche Täter zuletzt Kontakt?‘ ist so alt wie die Kriminalitätsbekämpfung selber.“
Die Justizministerin solle endlich auf die Praktiker hören und einer Einführung der Vorratsdatenspeicherung zustimmen.
Ob eine stetige Wiederholung des immer gleichen Appells helfen kann,
den noch immer schwelenden Streit innerhalb der Koalition beizulegen, bleibt allerdings abzuwarten.



Quelle
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Alt 19.04.2012, 18:09   #4
Dead_Cow
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Standard ...und weiter geht´s.........

Merkel will schnelle Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung


Eine Woche vor Ablauf eines Ultimatums aus Brüssel hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ihre Minister aufgefordert,
schnell die EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung zu erfüllen.
"Die Richtlinie als solche liegt auf dem Tisch und sie muss umgesetzt werden", sagte Merkel laut dpa.
Auch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte wiederholt betont,
er wolle die EU-Richtlinie umsetzen, die mindestens eine sechsmonatige Speicherfrist vorsieht.

Dagegen will Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
Internet- und Telefonverbindungsdaten nur bei konkreten Anlässen speichern lassen
und den Ermittlern bei Bedarf zur Kriminalitätsbekämpfung zur Verfügung stellen.
Bei IP-Adressen von Computern sieht ihr Entwurf eine pauschale Speicherung von sieben Tagen vor.
Der Streit läuft schon seit Monaten
– am kommenden Donnerstag endet eine von der EU-Kommission gesetzte Frist zur Neuregelung.
Am Mittwochabend sprachen Friedrich und Leutheusser-Schnarrenberger abermals im kleinen Kreis
über das Thema – eine Einigung gab es aber nicht.

Merkel sagte, es gehe nicht um einen Kompromiss von zwei Ministern über einen politischen Gegenstand.
Es gebe die EU-Richtlinie, die neu umgesetzt werden müsse,
weil das Verfassungsgericht die alte Regelung in Teilen für nicht verfassungskonform erklärt habe.
"Um den Erfordernissen und den Anforderungen der europäischen Regeln zu entsprechen,
müssen wir eine solche Umsetzung finden,
die dem Inhalt der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung entspricht", sagte Merkel.
"Niemand von uns möchte mit Strafzahlungen belegt werden", sagte sie weiter.
Nach dem Ablauf des Brüsseler Ultimatums droht eine Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof.
Damit könnten Strafzahlungen in Millionenhöhe auf Deutschland zukommen.

Die bereits 2006 beschlossene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sieht vor,
dass die EU-Mitgliedsstaaten alle Telekommunikationsverbindungsdaten der Nutzer von Festnetz- und Mobiltelefonen
sowie der Internet-User mindestens sechs Monate lang speichern.
Das dafür 2007 in Deutschland verabschiedete Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung
hatte das Bundesverfassungsgericht im März 2010 mit einem Grundsatzurteil kassiert.
Seither wartet die Kommission auf eine Neuregelung,
im Sommer 2011 leitete sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein.
Die Kommission selbst aber hatte im April 2011 bereits eine Überarbeitung der Richtlinie angekündigt.

Nach der Aufforderung Merkels sieht Friedrich nun die Justizministerin am Zug.
Er sagte dem Bayerischen Rundfunk:
"Ich muss mich nicht einigen, Frau Leutheusser muss sich auf die Richtlinie der Europäischen Kommission einlassen."
Er könne keinen Kompromiss eingehen, der unterhalb der Rechtslage der Europäischen Union sei.

Leutheusser-Schnarrenberger sagte gegenüber dpa:
"Mein Ziel ist es, im Gespräch zu bleiben und zu verhandeln."
Allerdings habe Friedrich Maximalpositionen vorgelegt, die weit über die Richtlinienumsetzung hinausgingen.
"Die Maximalforderung, die uns zugeschickt wurde, kann keine Grundlage für eine Einigung sein."
Friedrich hatte den Gesetzentwurf von Leutheusser-Schnarrenberger am Montag offiziell abgelehnt
und um eigene Vorstellungen ergänzt.



Quelle



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Vorratsdatenspeicherung: Tatenlosigkeit der Bundesregierung unverantwortlich


Zum Streit und das bald auslaufende Ultimatum der EU-Kommission kommentiert die SPD,
die Tatenlosigkeit der Bundesregierung bezüglich der verzögerten Einführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS)
sei auch in Hinblick auf eine effektive Strafverfolgung „unverantwortlich“.
Der DPolG-Chef hingegen bezeichnet das vom Justizministerium vorgeschlagene Quick-Freeze-Verfahren als „liberale Nebelkerze".
Burkhard Lischka, der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, erklärte,
dass der Steuerzahler offenbar schon bald für die Konsequenzen des anhaltenden Streits
der schwarz-gelben Bundesregierung aufkommen müsse.
Diese habe die Mahnungen der EU-Kommission ignoriert.
Mit Strafzahlungen in Millionenhöhe ausgesprochen vom Europäischen Gerichtshof sei zu rechnen,
lässt die Bundesregierung die gesetzte Frist tatenlos verstreichen.
Lischka weiter:
„Diese Tatenlosigkeit ist auch im Hinblick auf eine effektive Strafverfolgung unverantwortlich.“
Ein weiteres Verharren der Justizministerin auf ihrer Position sei nach Ansicht der SPD schon seit langem "absurd".
Es sei nun allerhöchste Zeit zur Besinnung zu kommen
und eine verfassungskonforme Regelung der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen.

Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) meldet sich zu Wort.
DPolG-Chef Rainer Wendt, wirft der Bundesjustizministerin vor,
die “einmütigen Argumente der Praktiker nicht ernst zu nehmen”.
Wendt glaubt, der Vorschlag einer Speicherung nur im konkreten Verdachtsfall (Quick-Freeze”-Verfahren)
sei eine “liberale Nebelkerze", die der Polizei überhaupt nichts bringt.
"Die Vorratsdatenspeicherung erlaube ja gerade den Blick in die Vergangenheit.“
Es ginge nicht darum, mit wem der Verdächtige bei der Festnahme telefoniert oder E-Mails ausgetauscht habe.
Das bekomme man sowieso heraus.
Wichtig sei es, die hinter einer Straftat liegenden Strukturen aufzudecken:
“Mit wem hat der Verdächtige in den letzten Wochen und Monaten Kontakt gehabt?”,
sei laut Wendt die entscheidende Frage.
Er verweist zudem darauf, dass vor allem Fälle der Kinderponografie “unaufklärbar bleiben”
weil die Suche nach IP-Adressen und Telefonverbindungen heutzutage nicht erlaubt sei.
Frau Leutheusser-Schnarrenberger halte die VDS offenbar für ein „Bollwerk“,
welches für die "Rettung der FDP" erforderlich sei.
Doch damit verrechne sich die Ministerin, glaubt Wendt:
„Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wird (eine) Wegbereiterin der außerparlamentarischen FDP sein.”
Ihr Vorgehen würde ihrer Partei wenig nützen.
Denn wer gegen die Vorratsdatespeicherung sei, könne alternativ die Linke,
die Piraten oder die Grünen wählen und sei auf die FDP nicht angewiesen.

Wendt glaubt zudem nicht daran, dass es mit Schwarz-Gelb eine “vernünftige Lösung geben könne."
Dies sei nur möglich mit einer Großen Koalition.
Er erwartet, “dass Kanzlerin Merkel ein deutliches Machtwort spricht”
und ist enttäuscht, dass dies noch nicht geschehen ist.
Ähnlich hatte sich auch kürzlich der Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP) geäußert.
GdP-Chef Bernhard Witthaut sagte, die Justizministerin solle endlich damit aufhören,
„den Popanz des Überwachungsstaates an die Wand zu malen“.



Quelle
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Alt 19.04.2012, 19:09   #5
Dingo
Sittenstrolch
 
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Beiträge: 1.663
Standard

Zitat:
Leutheusser-Schnarrenberger sagte gegenüber dpa:
"Mein Ziel ist es, im Gespräch zu bleiben und zu verhandeln."

Oder besser gesagt zu labern. Was anderes steckt nicht dahinter angesichts der Popularität der FDP.
Letzten Endes hat Frau Leutheusser-Schnarrenberger eh nichts zu melden und da es eine EU Vorgabe ist dürfte diese auch EU weit umgesetzt werden.
Leider.
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Alt 20.04.2012, 04:09   #6
Everlast
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Ort: ...
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Standard

Zitat:
Zitat von Dingo Beitrag anzeigen
Oder besser gesagt zu labern. Was anderes steckt nicht dahinter angesichts der Popularität der FDP.
Letzten Endes hat Frau Leutheusser-Schnarrenberger eh nichts zu melden und da es eine EU Vorgabe ist dürfte diese auch EU weit umgesetzt werden.
Leider.
Bei ihr steckt schon etwas mehr dahinter. Sie ist damals zurückgetreten, als sie den "großen Lauschangriff" nicht mittragen wolllte und gehörte zu den Leuten die gegen die VDS, in ihrer ersten Version, vor´s Verfassungsgericht gezogen sind.
Und die EU Vorgabe wird derzeit auch überarbeitet. Allein deshalb wäre es Schwachsinn und pure Geldverschwendung sich jetzt festzulegen.
Aber sowas interessiert Fanatiker wie Friedrich und Uhl (Terroristen!!! überall Terroristen... ) natürlich nicht.
Sicherlich wird die Evaluierung auch nicht viel ändern und auch die letzte Liberale in der FDP wird es im Endeffekt nicht verhindern können. Aber ich respektiere ihre Standfestigkeit.
Sowas ist heutzutage leider selten geworden.
Hier sind sie aber auch schon einen Schritt weiter.
http://www.informelles.de/2012/04/18...d-terroristen/
Da hier die Hälfte! aller Jugendlichen Arbeitslos ist, diese aber immer wieder auf die Straße gehen und für echte Demokratie usw kämpfen
(http://www.democraciarealya.es/manif...eal-ya-aleman/), musste dagegen ja was unternommen werden...

Andererseits sieht die ganze Sache mit Sonne und genügend Vino schon anders aus. I don´t care anymore. Kann grad nur nicht einschlafen.
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"In jedem Menschen schlummert ein Prophet: erwacht er, so gibt es ein klein wenig mehr des Übels in der Welt." Cioran
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Alt 23.04.2012, 20:57   #7
Dead_Cow
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Standard Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vorerst auf Eis gelegt

Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vorerst auf Eis gelegt


Medienberichten zufolge wird es in Deutschland vorerst keine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung geben.
Entsprechende Pläne seien aufgrund der anhaltenden Streitigkeiten
innerhalb der Regierungskoalition vorerst auf Eis gelegt worden,
berichtet die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf Angaben aus deutschen EU-Kreisen.
Deutschland droht mit dem Ablaufen der letzten Frist am 26. April ein EU-Vertragsverletzungsverfahren
wegen der Nichtumsetzung der umstrittenen EU-Initiative.
Dies hatte die Diskussion in den letzten Wochen noch einmal erheblich angeheizt.
Nun scheint es aber so, als wolle die Bundesregierung nicht mehr versuchen, die drohende Klage noch abzuwenden.
Die Pläne für eine zügige Wiedereinführung der seit dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom März 2010
ausgesetzten Überwachungsmaßnahme wurden demnach vorerst auf Eis gelegt.
Ganz vom Tisch sind sie damit aber nicht, wie im Laufe des Tages viele Datenschützer zu bedenken gaben.


Quelle
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Alt 24.04.2012, 14:50   #8
Abby
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Beiträge: 204
Standard Vorratsdatenspeicherung: Die Linke fordert endgültigen Verzicht

Bereits im Vorfeld hatte sich die Partei Die Linke dahingehend geäußert, kein Ergebnis beim Streit zwischen Schwarz-Gelb beim Thema Vorratsdatenspeicherung sei ein gutes Ergebnis. Jeder Kompromiss habe massive Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zur Folge. Linke-Vorstandsmitglied Jan Korte fordert, endgültig auf Quick-Freeze und Vorratsdatenspeicherung zu verzichten.

Die Linke spekuliert, die Verschiebung der Entscheidung, ob und in welcher Form Vorratsdaten in Deutschland gespeichert werden sollen, liege alleine daran, dass mehrere Landtagswahlen anstehen. CDU/CSU und FDP wollten die Wahlergebnisse zunächst abwarten, so die Vermutung. Die FDP dürfe momentan etwas "Luft schnappen". Bis die „Unionshardliner“ wieder lautstark mit den „Säbeln rasseln“ oder Bundeskanzlerin Merkel ihr Machtwort sprechen wird, dürfte demnach noch etwas Zeit vergehen. Die Auseinandersetzung zwischen dem Justiz- und Innenministerium wird folglich nach der Wahl in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein fortgesetzt. Mit Rationalität habe das laut Korte wenig gemeinsam.

Die "Quick Freeze plus"-Lösung von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lehnt Korte ebenfalls komplett ab. Diese Lösung sei eine Mogelpackung und würde das gesamte deutsche Volk unter Generalverdacht stellen. Damit würde man zudem zumindest einen Teil der von der EU-Direktive aufgestellten Richtlinien erfüllen. Anstatt ausschließlich im Verdachtsfall und nur zur Verfolgung schwerer Straftaten oder zur Abwehr schwerer Gefahren der Polizei die Identität des Nutzers anhand der IP-Adresse nach richterlichem Beschluss offenzulegen, sollen Internetdaten nach dem Vorschlag der Bundesjustizministerin generell für sieben Tage anlasslos gespeichert werden. Dies sei kein Quick-Freeze, sondern schlichtweg ein Etikettenschwindel. „Diese Form der Vorratsspeicherung würde die Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile praktisch aller in noch höherem Maße als bei Telefon-Verbindungsdaten ermöglichen." Ein echtes ‘Quick Freeze’ setzt keine Vorratsdatenspeicherung voraus. Die Linke lehnt somit jede Form der anlasslosen Speicherung der Daten konsequent ab.

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Alt 24.04.2012, 19:20   #9
shabrakke
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Beiträge: 4.586
Standard

Bundesregierung vertröstet Brüssel bei der Vorratsdatenspeicherung
Meldung vorlesen und MP3-Download

Bis zum Ablauf eines Ultimatums der EU-Kommission zur Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung am Donnerstag will die Bundesreigerung gegenüber der EU-Kommission noch einmal zum Stand des Verfahrens Stellung nehmen. Dies erklärte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums gegenüber heise online. Ähnlich wie nach dem Auslaufen der vorherigen Frist Ende 2011 werde die Bundesregierung erläutern, dass es der hiesige Gesetzgeber Providern im Telekommunikationsgesetz bereits ermögliche, Verbindungs- und Standortdaten zu speziellen Zwecken vorzuhalten und Ermittlern zur Verfügung zu stellen.

Das Justizressort strebt zudem an, mit dem Verfahren "Quick Freeze plus" die EU-Vorgaben weiter teilweise in nationales Recht zu gießen. Damit sollen Telekommunikationsfirmen im Verdachtsfall auf Zuruf von Strafverfolgern die Nutzungsinformationen aufbewahren und nach richterlichem Beschluss freigeben. Außerdem sollen IP-Adressen eine Woche gespeichert werden. Dies geht dem Bundesinnenministerium aber nicht weit genug, sodass die Initiative derzeit nicht vom Bundeskabinett beschlossen werden kann. Weitere Gespräche mit Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) über den Entwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sind derzeit ihrem Sprecher zufolge nicht geplant.

Der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Stephan Mayer, appellierte an die Justizministeriun, ihre Blockadehaltung endlich aufzugeben. Es sei unerträglich, "wenn vorgeschobene Argumente die Ermittlungsbehörden schwächen und zusätzlich erhebliche Strafzahlungen einfach in Kauf genommen werden". Wenn der Europäische Gerichtshof die Bundesrepublik wegen Verstoßes gegen EU-Recht verurteile, drohe eine Strafe von 32,5 Millionen Euro.

Das Justizministerium erklärte, dass dafür zunächst die Kommission Klage erheben und sich ein Verfahren anschließen müsse. Die EU-Kommission arbeite parallel aber an einer Reform der Richtlinie, um zahlreiche damit verknüpfte Rechtsunsicherheiten auszumerzen. Änderungsvorschläge würden in Berlin in wenigen Wochen erwartet.

FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle stärkte Leutheusser-Schnarrenberger den Rücken. Sie habe einen gangbaren Kompromiss vorgelegt, während die Linie Brüssels nicht stimmig sei, erklärte der frühere Wirtschaftsminister. Der liberale Bundestagsabgeordnete Sebastian Blumenthal betonte, dass die FDP Wort halte und es mit ihr keine Umsetzung der aktuellen EU-Direktive geben werde. Europaweit liefen Experten gegen sie Sturm.

Der Innenexperte der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, forderte die Bundesregierung auf, sich nun in Brüssel stärker gegen die verpflichtende Richtlinienvorgabe einer Vorratsdatenspeicherung starkzumachen. Berlin müsse sich mit Hinweis auf die Grundrechtsintensität eines solchen Eingriffes gegen den Ausverkauf der Freiheitsrechte der Bürger einsetzen. Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion der Linken, befürchtet dagegen, dass die Freiheit "so oder so" auf der Strecke bleiben werde. Die FDP dürfe zwar noch einmal Luft schnappen, bevor sie nach der NRW-Wahl gewürgt werde. Aber auch Leutheusser-Schnarrenbergers erweitertes Quick Freeze stelle die Bürger unter Generalverdacht. (Stefan Krempl) / (anw)
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Alt 27.04.2012, 17:26   #10
venus
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Standard Vorratsdatenspeicherung: Union verlangt Rücktritt der Justizministerin

Obwohl Frau Leutheusser-Schnarrenberger noch am Mittwochabend im ZDF bekannt gab, sie erwarte keinen Koalitionsstreit, halten Abgeordnete von CDU und CSU nun einen Rücktritt der Bundesjustizministerium für möglich. Notfalls müsse man sie von ihrer Aufgabe entbinden und dem Bundesinnenminister die Kompetenz für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung übertragen.

Einige Unionspolitiker befürchten, das Bundesjustizministerium verschleppe die Problematik absichtlich bis zur nächsten Bundestagswahl. Beim ZDF-Moderator Markus Lanz gab sich Frau Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) noch zuversichtlich. Es werde kein Ultimatum und keinen Koalitionsstreit aufgrund der Sammelwut des Innenministers und anderer Befürworter der Vorratsdatenspeicherung geben, sagte sie. Sie denke nicht an Rücktrittsszenarien, weil diese aufgrund der Mehrheitsverhältnisse in ihrer Partei unwahrscheinlich seien. Sie habe ihrerseits den Gesetzesentwurf zum Quick-Freeze-Verfahren eingebracht, um den Vorgaben der EU zumindest teilweise zu entsprechen.

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Lorenz Caffier (CDU), hingegen schließt einen personellen Wechsel ihrer Position nicht aus. Er schlug vor, die Ministerin der FDP notfalls von ihrer Aufgabe zu entbinden. Auch der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl befürwortet einen personellen Wechsel der Leitung des Justizressorts. Sollte die FDP bei den Wahlen in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen aus dem Landtag fliegen, droht neuer Streit bei Schwarz-Gelb. Beobachter rechnen mit einer Racheaktion mehrerer Abgeordneter von CDU/CSU. Die CSU hat die Justizministerin schon vorsorglich an ihren Rücktritt im Jahr 1996 erinnert. Weil sich die Mehrheit der FDP damals gegen sie wendete, trat sie wegen der drohenden Einführung des großen Lauschangriffes von ihrem Amt als Justizministerin zurück.

Um den aktuellen Streit zu schlichten, schlägt der CDU-Abgeordnete Günter Krings eine zunächst befristete Wiedereinführung für drei Jahre vor. Bis zum Ablauf der Frist soll die EU eine gesetzeskonforme Fassung des Gesetzes ausarbeiten. FDP-Fraktionsgeschäftsführer Christian Ahrendt hat den Vorschlag bereits abgelehnt. Im Vorfeld schrieb er, die Überarbeitung der Richtlinie der EU zur Vorratsdatenspeicherung sei überfällig. Die Kommission müsse "endlich einmal Farbe bekennen, wohin sie mit der Richtlinie steuert - und muss darlegen, ob die mageren Evaluierungsergebnisse die anlasslose Datenspeicherung überhaupt noch rechtfertigen. Damit wäre der Balance von Freiheit und Sicherheit in Europa mehr gedient als mit der Androhung von Zwangsgeldern als Druckmittel für die Umsetzung einer veralteten Richtlinie.

Des Weiteren erwarten wir mit Spannung die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs darüber, ob die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit der EU-Grundrechtecharta überhaupt vereinbar ist."

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Ein Mann kann anziehen, was er will - er bleibt doch nur ein Accessoire der Frau.

Coco Chanel (1883 - 1971), französische Modeschöpferin
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Alt 28.04.2012, 21:43   #11
Dead_Cow
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Standard Vorratsdatenspeicherung: Innenminister Friedrich gegen faule Kompromisse

Vorratsdatenspeicherung: Innenminister Friedrich gegen faule Kompromisse


Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) gibt in einem Interview bekannt, er lehne faule Kompromisse ab.
Friedrich beharrt auf einer deutschen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung,
die trotz der angekündigten Reform den Vorgaben der EU-Kommission voll und ganz entsprechen soll.
Er sagte der WirtschaftsWoche, er könne nicht sehenden Auges europäisches Recht verletzen.
Die Bundesregierung habe im Vorfeld in Brüssel einer Speicherfrist von sechs Monaten zugestimmt.
"Da können wir jetzt nicht mit einer Woche kommen“, gab Friedrich bekannt.
Bei besonders schweren Verbrechen wie Kinderpornographie
reiche "eine Frist von ein paar Stunden oder Tagen nicht (aus)."
Die Vorgabe der EU laute sechs Monate automatisch zu speichern und die Verbindungsdaten erst dann zu löschen.
Der Inhalt der Kommunikation an sich solle nicht gespeichert werden.
Der Zugriff auf die Daten unterliege hohen Hürden, diese würde man respektieren.

Die Kriminalität sei in den letzten Jahren in eine neue Dimension vorgedrungen,
da könne man nicht nur mit den Schultern zucken.
Kompromisse könne er bezüglich des Zugriffes von Polizeien und Sicherheitsbehörden und des Datenschutzes machen.
Friedrich bestätigt die Richtigkeit der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
in Bezug auf den Zugriff der Behörden und der Vermeidung neuer Daten.
Problematisch sei, dass sich das Internet leider nicht an die Vorgaben der Verfassungsrichter halte.
Niemand könne ernsthaft glauben, er könne das Wachstum des Internet aufhalten.
Dennoch glaubt der CSU-Politiker an die Vorteile des Webs durch mögliche Energieeinsparungen,
Elektromobilität, digitale Partizipation und soziale Netzwerke.

Im Interview der WirtschaftsWoche sagte er, man würde ihn stets dazu auffordern, kompromissbereit zu sein.
In Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung will Friedrich von seinem jetzigen Kurs allerdings nicht abweichen.


Quelle


Seit ein paar Jahren scheint wohl ein neuer Brauner Mob durch Europa zu geistern.
Einer der Anführer: Hans-Peter Friedrich.
EU-Recht wolle er sehenden Auges nicht verletzen, deutsches Recht aber schon.
Man muß schon ziemlich abgewixt sein, wenn man so agiert.
Vielleicht sollte man ein paar dieser Leute erneut nach Nürnberg verfrachten, so wie es schonmal passiert ist.
Dieser neoliberale Nazismus ist einfach zum kotzen.....
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Alt 10.05.2012, 16:04   #12
Olon
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Vorratsdatenspeicherung im Bundestags-Innenausschuss diskutiert
Die Vorratsdatenspeicherung wurde am gestrigen Mittwoch im Innenausschuss des Bundestages diskutiert. Bei der Diskussion zu Gast war Reinhard Priebe, Leiter der Direktion “Innere Sicherheit” bei EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström. Priebe setzte sich massiv für eine Wiedereinführung der umstrittenen Sicherheitsmaßnahme in Deutschland ein.

Priebe betonte noch einmal die Absicht der EU-Kommission, Deutschland wegen der Nicht-Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungs-Direktive vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Allerdings deutete er gleichzeitig an, dass die EU-Komission beantragen werde, Deutschland lediglich zur Zahlung eines Zwangsgeldes ab dem Tag des Urteils zu verpflichten. Da es bis zum Urteil wahrscheinlich noch einige Monate dauern wird, ist dies gegenüber der Alternative - einem Pauschalbetrag rückwirkend ab Inkrafttreten der nicht umgesetzen Richtlinie - wohl die deutlich kostengünstigere Alternative.

Die ursprünglich geplante Überarbeitung der EU-Richtlinie verzögert sich derweil Medienberichten zufolge und soll nun erst Ende des Jahres erfolgen. Zudem deutete Priebe auf der Ausschuss-Sitzung an, dass lediglich Punkte wie Speicherdauer, Sicherheitsanforderungen und Zugriffsregelungen leicht modifiziert werden sollen. Eventuell soll auch eine Entschädigung für die Provider beschlossen werden. Der Kern der Richtlinie bliebe demnach unangetastet.

In der Diskussion gab es zahlreiche Stimmen, vor allem aus Union und SPD, die eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung befürworteten.

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Alt 10.05.2012, 18:18   #13
Phosphor
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Ich brauch ne größere Festplatte, na ja gut, ein RAID-System sollte auch reichen,
eigentlich lösch ich alle Filme wieder.
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~Ein Zylinder gefüllt mit Tritium~
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Alt 15.05.2012, 19:16   #14
Dead_Cow
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Standard Vorratsdatenspeicherung: Vertragsverletzungsverfahren "künstlich hochgespielt"?

Vorratsdatenspeicherung: Vertragsverletzungsverfahren "künstlich hochgespielt"?


Deutschland droht ein Vertragsverletzungs-Verfahren
wegen der Nichtumsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.
Eine eventuelle Strafzahlung wird allerdings, wie die EU-Kommission kürzlich andeutete,
wahrscheinlich geringer ausfallen als bislang befürchtet.
Nun kritisieren Datenschützer, das Vertragsverletzungsverfahren sei von den Befürwortern "künstlich hochgespielt" worden.
Wie Reinhard Priebe, Leiter der Direktion "Innere Sicherheit" bei EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström,
kürzlich im Bundestags-Innenausschuss andeutete, wird die EU Deutschland wahrscheinlich
lediglich zur Zahlung eines Zwangsgeldes ab dem Tag des Urteils zu verpflichten.
Da es bis zum Urteil wahrscheinlich noch einige Monate dauern wird, ist dies gegenüber der Alternative
- einem Pauschalbetrag rückwirkend ab Inkrafttreten der nicht umgesetzen Richtlinie -
wohl ein für Deutschland deutlich kostengünstigerer Ausgang.
Somit scheinen die möglichen negativen Konsequenzen eines Vertragsverletzungs-Verfahrens
deutlich geringer zu sein, als dies teilweise der öffentlichen Diskussion zu entnehmen war.

Die Datenschutz-Aktivisten des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung erklären sogar,
das "Drohszenario" eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland
sei von den Befürwortern der Vorratsdatenspeicherung "übertrieben" und "künstlich hochgespielt" worden.
Sie berufen sich bei dieser Einschätzung auf die Antwort
auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Partei "Die Linke".
Diese wurde den Datenschützern nach deren Aussage zugespielt.
"EU-weit sind rund 1590 Vertragsverletzungsverfahren anhängig.
Auf Deutschland entfallen 68 laufende Vertragsverletzungsverfahren,
davon 22 wegen fehlender oder mangelhafter Umsetzung von Richtlinien in deutsches Recht.
Trotz dieser zahlreichen, größtenteils langjährigen Rechtsstreitigkeiten
wurde noch nie eine Geldstrafe gegen die Bundesrepublik Deutschland verhängt," berichten die Aktivisten.
In den meisten dieser Fälle hätten die Beteiligten geschwiegen.
Einzig im Fall der Vorratsdatenspeicherung sei
"politischer Druck durch Teile der Bundesregierung und die EU-Kommission" ausgeübt worden.
Ute Elisabeth Gabelmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert diese Vorgehensweise:
"Es ist bedenklich, dass eine Richtlinie, die unbestritten zu massiven Grundrechtseingriffen führt,
mit viel politischem Druck durchgebracht werden soll, während die 67 anderen laufenden Verfahren ausgeblendet werden."

Die Aktivisten verweisen darauf, dass die Bundesregierung Anträge auf eine Ausnahmeregelung
bezüglich der Umsetzung in nationales Recht stellen kann.
Dies hatte der Arbeitskreis der Regierung bereits - ohne Erfolg - nahe gelegt.
"Die Bundesregierung hat bewusst die Entscheidung getroffen, dies im Falle der Vorratsdatenspeicherung zu unterlassen",
sagt Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
"Während dieses Werkzeug gegen die EU-Spielzeugrichtlinie angewendet wird,
lässt die Bundesregierung eine zweifellos grundrechtsschädigende Richtlinie unangetastet
- für Bürgerrechtler ist das ein Trauerspiel."

Die Entscheidung, ob ein Vertragsverletzungsverfahren tatsächlich eingeleitet werde und wie sich dieses entwickle,
sei im Wesentlichen Sache der EU-Kommission, betonen die Aktivisten.
"Es ist in erster Linie eine politische Entscheidung,
gegen wen und wann tatsächlich Strafzahlungen eingeleitet werden," so Steffens,
"Sowohl die EU-Kommission als auch Teile der Bundesregierung
treiben offenbar die Durchführung des Vertragsverletzungsverfahrens voran,
um ihre politischen Interessen durchzusetzen und die Vorratsdatenspeicherung einzuführen."

Der Arbeitskreis deutet sogar an, Deutschland könnte sich entscheiden, eine eventuelle Strafzahlung zu verweigern.
Da dies bislang noch nie vorgekommen sei, sei nicht abschließend juristisch geklärt,
was in einem solchen Fall passiere.
"Ein solcher Fall wäre richtungsweisend für das EU-Recht
und die Umsetzung grundrechtsproblematischer Richtlinien," erklären die Datenschützer.

Zudem wiederholt der Arbeitskreis seine bereits mehrfach geäußerte Einschätzung,
dass die Kosten für eine Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung
die Höhe einer Strafzahlung wahrscheinlich übersteigen würden.
Die Aktivisten berufen sich dabei auf eine Schätzung des Branchenverbandes eco,
der die Höhe der Kosten auf Basis der Erfahrungen der letzten Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung
auf rund 330 Millionen Euro schätzt.
"Die Bundesregierung kann nicht ausschließen,
dass diese Kosten auf die Kunden umgelegt werden," erklären die Datenschützer.
So könnten die Kosten für die für eine Vorratsdatenspeicherung nötige Infrastruktur
beispielsweise in Form höherer Telefon- und DSL-Tarife
an die Kunden der betroffenen Telekommunikations-Unternehmen weitergegeben werden.


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Alt 21.05.2012, 23:28   #15
Dead_Cow
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Standard Vorratsdatenspeicherung: Friedrich will Kompromiss

Vorratsdatenspeicherung: Friedrich will Kompromiss


Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) setzt sich weiterhin
für eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ein.
Statt mit Konfrontation versucht er es aber nun offenbar mit Kompromissbereitschaft:
in einem Brief an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
schlägt der Minister deutlich versöhnlichere Töne an als zuvor.
Friedrich schickte der Bundesjustizministerin vergangene Woche einen Brief,
in dem er Kompromissbereitschaft signalisiert.
Darin schrieb der CSU-Politiker, er sehe für den Fall,
dass Brüssel einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie vorlege,
"durchaus Raum für Kompromisse etwa bei der Dauer der Speicherverpflichtung
oder bei den Regelungen zur Verwendung der Daten", berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel"
in seiner Ausgabe vom heutigen Montag.
Gleichzeitig bittet Friedrich Leutheusser-Schnarrenberger aber eindringlich,
den bestehenden Verpflichtungen nachzukommen.

Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung war bei einem Evaluationsbericht im vergangenen Jahr
als stark mangelhaft eingestuft worden und soll daher überarbeitet werden.
Medienberichten der letzten Wochen zufolge soll eine überarbeitete Version
wahrscheinlich Ende des Jahres vorgelegt werden.
Es gilt derzeit als unwahrscheinlich, dass die Richtlinie komplett abgeschafft
oder die Art der darin geforderten Datenspeicherung abgewandelt wird.
Als wahrscheinlicher gelten kleinere Änderungen bei Speicherdauer,
Zugriffsrechten und der Absicherung der gespeicherten Daten
sowie womöglich bessere rechtliche und finanzielle Absicherung für die beteiligten Provider.
Deutsche Gegner der Vorratsdatenspeicherung hatten deren Wiedereinführung
unter anderem mit Verweis auf die bevorstehende EU-Richtlinie abgelehnt.
Auf Deutschland kommt daher womöglich ein EU-Vertragsverletzungsverfahren zu.
Diese würden allerdings erst nach einem entsprechenden Urteil des EU-Gerichtshofs
- und somit frühestens in einigen Monaten - anfallen.
Zudem verweisen Datenschützer darauf,
dass die Strafzahlungen für Deutschland wahrscheinlich kostengünstiger wären als eine Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung.



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