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Alt 30.01.2012, 21:29   #1
Dead_Cow
Smiley-Diktator
 
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Registriert seit: 16.05.2009
Ort: Alpha Centauri
Beiträge: 2.210
Standard Filehoster: GVU fordert eine komplette Umkehr der Beweislast

Filehoster: GVU fordert eine komplette Umkehr der Beweislast


Die GVU fordert eine Umkehr der Beweislast.
Diese soll vor allem die Anbieter betreffen, die Uploader für das Hochladen besonders begehrter Dateien bezahlt.
Nach gegenwärtiger Rechtslage sind Filehoster nur dann haftbar,
wenn sie Abuse-E-Mails oder andere Hinweise von Rechteinhabern längerfristig ignorieren.
Somit wäre erst einmal per se jeder Anbieter illegal, bis er seine Unschuld beweisen kann.

Der Takedown von Megaupload ist noch immer omnipräsent in den Medien.
Diesen Umstand möchte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU)
offenbar für ihre Forderungen nach strengeren Gesetzen in Anspruch nehmen.
Die Betreiber des Filehosters Megaupload wurden durch das strikte Vorgehen der US-amerikanischen Justiz überrascht.
Kim Schmitz & Co. glaubten, solange sie gemeldete Dateien zügig genug entfernen, seien sie juristisch gesehen auf der sicheren Seite.
Durch den Bust der Mega-Kette (MegaStuff.info, MegaPorn.com, MegaVideo.com und 15 weitere Domains)
ist aber die gesamte Hoster-Branche ins Wanken geraten.
Viele zogen es trotz des Schutzes durch den US-amerikanischen DMCA nach den Inhaftierungen in Neuseeland vor,
ihre Belohnungsprogramme auf Eis zu legen.
Analysen der GVU weisen bei den Hostern ohne Belohnungssystem auf einen „signifikanten Nutzerrückgang“ hin.
Im Gegenzug verzeichnen die Anbieter, die ihre Uploader noch immer für das Beschaffen populärer Dateien vergüten, einen starken Zuwachs.
Zwar profitieren so gut wie alle One-Click-Hoster vom Niedergang des Mega-Schwergewichts.
Laut GVU profitiert jedoch niemand in dem Umfang, wie die Konkurrenz, die noch immer auf das alte Vergütungssystem setzt.


...lies mich weiter...



GVU fordert.......
Was die immer alles fordern.
Da fragt man sich nur warum die nicht schon lange auf der Liste der zu beobachtenden Gruppierungen des Verfasssungsschutzes stehen.
Da sollte man mal die Machenschaften aufdecken.
__________________

... reality.sys corrupted ... reboot universe ...

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Alt 30.01.2012, 23:17   #2
Dingo
Sittenstrolch
 
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Registriert seit: 24.05.2009
Beiträge: 1.663
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Seine Unschuld beweisen musste der Jud im 3. Reich.
__________________
BE FUCKING NICE
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Alt 31.01.2012, 00:06   #3
Bandulf
Werwolf Fanatiker
 
Benutzerbild von Bandulf
 
Registriert seit: 15.06.2009
Ort: Hoch im Norden
Beiträge: 448
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Wie weit ist es schon gekommen, dass man so etwas in der Öffenlichkeit fordern darf?
Allerdings ändern unsere Politiker auch mal das GG, wenn es ihnen passt.....also wer weiß?

Ich bin ja für Fußfesseln bei allen Bürgern oder zumindest für ein Pflichttagebuch, dass wöchentlich beim Amt abgegeben werden muss.
__________________
Bandulf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.01.2012, 08:43   #4
Knochentrocken
König
 
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Registriert seit: 01.05.2011
Beiträge: 770
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Nur mal so rein theoretisch gefragt: Wenn ich mit jemandem irgendwo ins Gespräch komme und ich ihn frage, wo er arbeitet und er dann antwortet "Bei der GVU." und ich ihn dann postwendend ins Gesicht spucke - kann man mich dann dafür eigentlich belangen?
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Alt 31.01.2012, 19:07   #5
mori
Routinier
 
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Beiträge: 281
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Meinst du jemand würde freiwillig zugeben dort zu arbeiten?
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Absolut kostenlos. Versprochen ^^
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mori ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.01.2012, 20:36   #6
Knochentrocken
König
 
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Beiträge: 770
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Zitat:
Zitat von mori Beitrag anzeigen
Meinst du jemand würde freiwillig zugeben dort zu arbeiten?
Die hier tut's zumindest.



[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] gibt es sogar ein Interview mit der jungen Dame.
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Alt 01.02.2012, 01:06   #7
Ant
a Meise
 
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Registriert seit: 04.08.2010
Beiträge: 1.679
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Zitat:
Zitat von Knochentrocken Beitrag anzeigen
Nur mal so rein theoretisch gefragt: Wenn ich mit jemandem irgendwo ins Gespräch komme und ich ihn frage, wo er arbeitet und er dann antwortet "Bei der GVU." und ich ihn dann postwendend ins Gesicht spucke - kann man mich dann dafür eigentlich belangen?
nein, du musst ihn dann umbringen.

denn du hast ein gesicht mit 2 augen, 1 nase und 1 mund. dazu noch 2 beine und 2 arme. hat das der GVU-Mitarbeiter auch, hat er gegen das copyright verstoßen. schließlich bist ja du schon ein "mensch" und er bezahlt dich nicht dafür, dass er auch einer sein darf. demzufolge ist es deine pflicht, diesem illegalen treiben ein ende zu setzen und er darf nicht als "mensch" weiterleben.
__________________
Sorgt für die niveautechnische Grenzwertunterschreitung ab und zu
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