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Alt 07.09.2014, 20:34   #1
dunge0nlight
Mitglied
 
Registriert seit: 18.03.2014
Beiträge: 34
Standard Wahlalter ab 0 ?

Ich weiß ja nicht, ob ihr das schon aus den Medien mitbekommen habt, aber
momentan sind 15 Kinder und Jugendliche vor's Bundesverfassungsgericht
gezogen; der Grund:
Sie halten es für verfassungswidrig, dass alle Minderjährigen bei der
Bundestagswahl 2013 nicht wählen durften – damit wurden immerhin
14 Millionen Menschen von insgesamt 80 Millionen Menschen in Deutschland
von der Wahl ausgeschlossen.
Sie halten diesen Umstand, der sich aus Artikel 38 des Grundgesetzes ergibt,
für unvereinbar mit dem Grundgesetz, weil es ja im Artikel 1 heißt "Die Würde
des Menschen ist unantastbar." – damit ist ja Altersdiskriminierung verboten – und
im Artikel 20 heißt „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ – da gehört die
Jugend ja wohl dazu.

Die Nummer hat gewaltigen politischen Sprengstoff, denn falls das
Bundesverfassungsgericht den Kindern Recht geben würde – kein Wortspiel
beabsichtigt ;D – dann müsste die Bundesregierung eine grundlegende
Wahlrechts-Reform durchführen. Heißt das dann Wahlalter ab 0 ? Das wär'
durchaus möglich, denn wenn die Altersbeschränkung grundsätzlich
umgeworfen wird, was will die Bundesregierung dann machen ? Noch eine
Altersbeschränkung einführen, bloß niedriger ?

Die Initiatoren wollen damit jedenfalls erreichen, dass jeder Mensch sein
Wahlrecht ausüben darf, sobald er selbst es kann und möchte – unabhängig
vom Geburtstag. Konkret schwebt ihnen vor, dass man ab 14 oder 16
wahlberechtigt ist – damit dann auch 4 Wochen vor einer Wahl Post bekommt
und Briefwahl machen kann – aber auch früher wählen darf, wenn man sich
selbst im Rathaus in's Wählerverzeichnis eingetragen hat.

Zur Wahlrechts-Initiative der Kinder gibt's auch eine eigene Internet-Seite,
wo man erfährt, wie man die Kinder unterstützen kann und wer überhaupt
diese Kinder sind:

[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ]

... ja, was sagt ihr denn zu der Sache ?
Jugend an die Wahlurnen – YAY oder NEY ? Und vor allem: Warum seht ihr das so ?
dunge0nlight ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 24.11.2014, 21:46   #2
dunge0nlight
Mitglied
 
Registriert seit: 18.03.2014
Beiträge: 34
Standard

Kommenden Donnerstag, den 27.11.2014, um 19 Uhr findet übrigens im Mumble
ein Online-Diskussionsabend mit dem Thema "Abschaffung des Mindestwahlalters?"
statt – da kann man sich mit einklinken und zuhören oder mitdiskutieren.
Mumble-Raum-Direktlink: [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] [Pfad: Nordrhein-Westfalen/Fraktion/Zuhörer]

Mumble ist ein freies, offenes, kostenloses Programm, mit dem man
online quasi sowas wie Telefon-Konferenzen bzw. Audio-Chats abhalten
kann; wie man es installiert und verwendet, [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ].
dunge0nlight ist offline   Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu dunge0nlight für den nützlichen Beitrag:
Alt 24.11.2014, 21:53   #3
shabrakke
Routinier
 
Benutzerbild von shabrakke
 
Registriert seit: 03.07.2011
Ort: shangri Lah
Beiträge: 4.586
Standard

also zu dem Thema weiss ich wirklich nicht was ich sagen soll
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shabrakke ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2014, 22:11   #4
Ant
a Meise
 
Benutzerbild von Ant
 
Registriert seit: 04.08.2010
Beiträge: 1.679
Standard

Das Mindestwahlalter sollte eher auf 21 oder besser 25 angehoben werden.
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Sorgt für die niveautechnische Grenzwertunterschreitung ab und zu
Ant ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2014, 22:13   #5
shabrakke
Routinier
 
Benutzerbild von shabrakke
 
Registriert seit: 03.07.2011
Ort: shangri Lah
Beiträge: 4.586
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dann ändert sich überhaupt garnichts, noch mehr^^
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shabrakke ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.12.2014, 14:59   #6
dunge0nlight
Mitglied
 
Registriert seit: 18.03.2014
Beiträge: 34
Standard

Zitat:
Zitat von dunge0nlight Beitrag anzeigen
Kommenden Donnerstag, den 27.11.2014, um 19 Uhr findet übrigens im Mumble
ein Online-Diskussionsabend mit dem Thema "Abschaffung des Mindestwahlalters?"
statt – da kann man sich mit einklinken und zuhören oder mitdiskutieren.
Falls ihr's verpasst habt: Hier ist übrigens die Aufnahme des Online-Diskussionsabends:

dunge0nlight ist offline   Mit Zitat antworten
 
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