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Alt 27.03.2014, 14:39   #1
Olon
Tripel-As
 
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Standard kino.to: EU-Gericht erlaubt Sperren von "Raubkopie"-Webseiten

Webseiten, die wie ehemals kino.to illegale Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material verbreiten, dürfen laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gesperrt werden.

Internet-Provider können laut einem EU-Urteil verpflichtet werden, illegale Webseiten zu sperren. Die Sperrungen müssen nach europäischem Recht aber ausgewogen sein. Das hat der Europäische Gerichtshof am heutigen Donnerstag in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-314/12).

Das Urteil betrifft Webseiten, die illegale Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material verbreiten. Konkret ging es um die Seite kino.to und den österreichischen Internetanbieter UPC Telekabel. Das deutsche Filmstudio Constantin Film und die Filmproduktionsgesellschaft Wega hatten geklagt, weil auf der Webseite illegale Kopien ihrer Filme verbreitet wurden. Sie hatten die Sperrung der Seite verlangt.

Kino.to stellte 2011 den Betrieb ein. Daher ging es vor allem um die Frage, ob Netzsperren in ähnlichen Fällen zulässig sind. Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof hatte in seinem Schlussantrag im November 2013 formuliert, dass eine Sperrung konkreter Internetseiten durch die Internetzugangsanbieter grundsätzlich auf Antrag möglich und europarechtlich geboten sein könnte. Dem folgte das Gericht weitgehend.

In dem Urteil heißt es nun, dass Verstöße gegen das Urheberrecht oder verwandte Schutzrechte nicht nur abgestellt werden können, sondern auch vorbeugende Eingriffe möglich sein müssen. Dafür müssen die Inhaber eines Urheberrechts aber tätig werden können, ohne nachweisen zu müssen, dass die Kunden eines Anbieters von Internetzugangsdiensten tatsächlich auf zugänglich gemachte Werke zugreifen. Dabei sei nicht erforderlich, dass der Zugangsanbieter mit dem eigentlichen Urheberrechtsverletzer eine direkte vertragliche Beziehung eingehe.

Wenn ein Zugangsanbieter Webseiten sperrt, muss er dafür sorgen, dass dies "den Internetnutzern nicht unnötig die Möglichkeit vorenthält, in rechtmäßiger Weise Zugang zu den verfügbaren Informationen zu erlangen". Auch muss er laut Urteil "bewirken, dass unerlaubte Zugriffe auf die Schutzgegenstände verhindert oder zumindest erschwert werden und dass die Internetnutzer [...] zuverlässig davon abgehalten werden, auf die ihnen unter Verletzung des Rechts des geistigen Eigentums zugänglich gemachten Schutzgegenstände zuzugreifen, was die nationalen Behörden und Gerichte zu prüfen haben".

Im Juni 2011 wurden bei Razzien bei Betreibern der Piraterie-Website kino.to 13 Personen festgenommen. Der Gründer Chef des Streaming-Portals wurde im Juni 2012 zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. In dem Verfahren, das nun vor dem EU-Gericht gelandet war, hatte Constantin von UPC Telekabel Wien verlangt, kino.to zu sperren. Da UPC dem nicht folgte, ging Constantin vor Gericht. Gegen die Verfügung des Handelsgerichts Wien, die Website zu sperren, legte UPC Rechtsmittel ein und ging bis vor den Obersten Gerichtshof in Wien

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Geändert von shabrakke (27.03.2014 um 19:07 Uhr) Grund: Link funzte nicht und hab die beiden Theman mal zusammen geführt
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Alt 27.03.2014, 14:45   #2
shabrakke
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du warst 2 Minuten schneller, gratuliere
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Alt 27.03.2014, 16:33   #3
Olon
Tripel-As
 
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lol

Geil. Ob es das schon mnal hier gab?
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Alt 27.03.2014, 17:04   #4
zwergling
King of Lilliputs
 
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die quelle funzt nicht
zwergling ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.03.2014, 18:02   #5
dunge0nlight
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Hier eine der ersten Stellungnahmen zum EuGH-Urteil; Piratenpartei:

Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshof, dass die Sperrung von Webseiten legitim sei,
solange dies nach europäischen Recht ausgewogen erfolge, erklärt Bruno Gert Kramm,
Urheberrechtsexperte und Listenkandidat der Piratenpartei für die Europawahl

Zitat:
»Netzsperren, wie die jetzt vom Europäischen Gerichtshof beschlossene Maßnahme, sind nichts anderes als Zensur und in ihrer Wirkung auch nicht anderes als Erdogans Twitter-Sperre. Der Unterschied ist nur, dass hier Urheberrechte vorgeschoben werden. Dass bei Webhostern dann auch gleich sämtliche legalen Inhalte blockiert werden, kommt nicht nur einer Zensur der Meinungsfreiheit gleich, sondern spricht für den Kurs der Hilflosigkeit einer Filmindustrie, die im wahnwitzigen Todeskampf auch nicht vor Grundrechten zurückschreckt. Netzsperren dieser Art kommen dem Schließen einer Lagerhalle gleich, nur weil in einem einzelnen Lager irgendwo eine chinesische Bohrmaschine mit deutschem Label gefunden wurde. Dabei bringen diese Sperren außer dem Ausschließen von Nutzern relativ wenig. Jeder erfahrene Nutzer kann mit nur geringem technischen Wissentrotzdem auf die gesperrten Inhalte zugreifen. Dieses Urteil fördert somit auch weiterhin die Zweiklassengesellschaft des Netzes:
Jene, die über das Wissen verfügen, Netzsperren zu umgehen, und jene, die mangels Medienkompetenz weiterhin im Tal der Ahnungslosen leben. Dennoch ist es auch die Büchse der Pandora: Gerade in den aktuellen Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP werden von den multinationalen Unterhaltungskonzernen auch Ausspähsoftware wie Trojaner, Malware und Rootkits gefordert, die im Kampf gegen das nicht lizensierte Kopieren von Inhalten auch jedem Nutzerrechner den Datenverkehr auf Urheberrechtsverletzungen scannen sollen. Das Urteil muss dringend revidiert werden. Insbesondere gilt es zu prüfen, ob das Urteil eine Verletzung des Grundrechts auf Kommunikation darstellt. Hierzu wäre der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen.«
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Alt 27.03.2014, 21:36   #6
Dingo
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Da die Damen und Herren in der Politik und den Gerichten unglaubliche Nerds sind dürften sie DNS Sperren für ein wahrhaft teuflisches Mittel halten um Webseiten zu sperren.

Rein rechtlich ist es bislang so, das solche Sperren in Deutschland noch nicht mal wegen Kinderpornos eingeführt werden durften. Ich hab Zweifel das jetzt auf einmal Raubmord Kopien dazu reichen, aber waten wir ab.


Sollte eine solche Sperre tatsächlich kommen dann tragt ihr in eurem System einfach einen anderen DNS ein.


Wie das geht und was ein DNS überhaupt ist erklären folgene Videos.Die Videos sind schon älter aber geändert hat sich vom Anlass abgesehen nichts.














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Alt 28.03.2014, 00:02   #7
Ant
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Echte Sperren sind nicht mit DNS Server wechseln zu umgehen
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Alt 28.03.2014, 01:09   #8
Dingo
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Ok, Freenet, Tor Videos halt als nächste Waffe.
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Alt 28.03.2014, 05:50   #9
shabrakke
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Zitat:
Zitat von Ant Beitrag anzeigen
Echte Sperren sind nicht mit DNS Server wechseln zu umgehen
sondern?? Sprich Dich aus wir sind hier unter uns.......
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Alt 28.03.2014, 23:24   #10
Ant
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per VPN oder Proxy.
Wenn der ISP nicht die URL im DNS sperrt, sondern direkt das routing auf die IP, hilft nur noch das.
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