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Alt 25.07.2014, 19:10   #1
shabrakke
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Standard Abmahnungen

Kinox.to: Abmahnung bekommen – was tun?

sowas scheint wohl schon mal vorzukommen !!^^

Dabei kann es sich aber nur um einen Fake handeln da KinoX gar keine Filme hostet. Also müsste die Abmahnung sich schon auf den jeweiligen Hoster / Bitshare, Streamcloud etc beziehen. Natürlich unter Angabe eurer IP sowie des Films mit Uhrzeit und Datum.

Anderer Fall die Mahnung erscheint als Popup in eurem Browser- auf eurem Desktop. In dem Fall ist davon auszugehen dass ihr euch einen Virus eingfangen habt !!

Wie der zu entfernen ist könnt ihr hier nachlesen :

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für weitere Vorschläge bin ich natürlich dankbar !!
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Alt 29.07.2014, 12:37   #2
shabrakke
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Alt 31.07.2014, 15:20   #3
shabrakke
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Kinox.to: Abmahnung bekommen – was tun?
aus CHIP.de

Welle für Welle an Abmahnungen rollt über die Nutzer diverser Internetportale wie kinox.to hinweg. Haben Sie auch einen Brief bekommen? Wir erläutern Ihre Lage.
Achtung! Fake-Alarm – Kinox.to-Streams wurden noch nicht abgemahnt

Man darf davon ausgehen, dass Sie die Abmahnung schriftlich per Brief mit Ihrem Namen, Ihrer IP-Adresse und ähnliche Detail-Angaben erhalten haben. Alles andere ist sowieso als äußerst dubios zu sehen. Falls die Abmahnung als Pop-Up in Ihrem Browser erscheint, haben Sie sich mit ziemlicher Sicherheit einen Virus eingefangen, mit dem die Entwickler von Ihnen Geld erpressen wollen. Wie Sie diesen entfernen, erklären wir Ihnen hier.
Es sind eigentlich keine Fälle bekannt, in denen Kinox.to-Nutzer abgemahnt wurden, denn das würde eine noch viel größere Medienaufmerksamkeit bringen, als die kürzlich verschickten RedTube-Abmahnungen – gerade weil kinox.to trotz der rechtlichen Grauzone unglaublich viele Nutzer zu haben scheint.
Dazu ist kinox.to selbst keine Streaming-Seite, wie die Betreiber selbst auch immer wieder bekräftigen. Sie bieten lediglich eine Link-Sammlung zu den eigentlichen Filehostern wie Sockshare, Bitshare oder Streamcloud. Deshalb müsste eine Abmahnung sich auch eher direkt an Nutzer dieser Filehoster richten und kaum Bezug zu kinox.to enthalten. Möglicherweise sind Abmahnungen direkt an kinox.to-Nutzer dann schlechte Scherze von Trittbrettfahrern, die ohne rechtliche Grundlage versuchen, von Leuten Geld zu erpressen.
Falls die Abmahnung auch nach genauer Prüfung als seriös erscheint, müssen Sie immer noch keinesfalls sofort zahlen. Gerade die Redtube-Abmahnungen, die als Präzedenzfall für das Abmahnen von Streaming-Nutzern gelten, sind bis heute juristisch nicht vollständig geklärt.

mhhh einerseits sind keine Fälle bekannt, andererseits gibts also Trittbrettfahrer......
und ganz wichtig bitte keine zip dateien öffnen die sich im Anhang befinden !!!

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Alt 26.10.2014, 16:21   #4
shabrakke
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Streaming-Fakeabmahnungen im Umlauf

24. Oktober 2014 von Lars Sobiraj


Streaming-Fakeabmahnungen
Etwa zehn Monate nach der Redtube-Abmahnwelle werden die nächsten Streaming-Fakeabmahnungen verschickt. Absender soll die britische Kanzlei Robert Barber Solicitors aus Nottinghamshire sein. Den Abgemahnten wird sowohl der Besuch bei YouPorn / Xhamster, als auch die Teilnahme bei P2P-Tauschbörsen vorgeworfen.

Der Kanzlei GGR Law teilten Mitarbeiter von Robert Barber mit, dass sie nicht für die deutschsprachigen Abmahnungen verantwortlich sind. Diese werden angeblich im Auftrag der xfun Film Ltd. verschickt, die allerdings nicht im Internet auffindbar ist. Das verbreitete Werk ist das Video “Sucking housewifes reloaded – Julias Pleasure”.

Die Briefe sind in vielerlei Hinsicht auffällig. Witzig daran ist, dass die Abgemahnten sowohl aufgefordert werden, das Video nicht mehr bei einer Tauschbörse Dritten anzubieten. Ihnen wird gleichzeitig untersagt, das Werk bei Porno-Streaminganbietern wie Xhamster oder Pornhub zu konsumieren. Es wird kein Aktenzeichen genannt, dem Schreiben wird keine strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt. Auch der Gerichtsbeschluss oder eine Angabe darüber, welche Tauschbörse denn nun genau benutzt wurde, fehlt. Ebenfalls die Höhe des Gegenstandswertes ist für Juristen nicht nachvollziehbar.
Streaming-Fakeabmahnungen auf keinen Fall bezahlen!

Alle Streaming-Fakeabmahnungen wurden schriftlich verschickt und enthalten eine pauschale Forderung in Höhe von 280 Euro. Das angegebene Konto existiert. Man sollte die Forderung dennoch auf keinen Fall begleichen. Die verschickten Abmahnungen sind auffallend kurz und verschweigen viele Details, die zwingend erwähnt werden müssten. So etwa die genaue Tatzeit und Tatort, IP-Adresse und Internet-Provider des Abgemahnten, der Hash-Wert der Datei, das Aktenzeichen des Auskunftsbeschlusses und vieles mehr. Am Ende der Fake-Abmahnung wird den Empfängern extrem kurze Frist zur Zahlung der Forderung genannt, was erneut zeigt: Die Täter wollen nur unser Bestes, unser Geld!
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Alt 21.10.2015, 09:13   #5
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Alt 21.10.2015, 13:08   #6
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Alt 21.10.2015, 20:20   #7
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du darfst nur keinem erzählen,das ist das problem
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Alt 04.11.2019, 05:18   #8
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BS.to, KinoX.to & Movie4k.to: neue Fake-Abmahnwelle angerollt

Besucher von KinoX.to, Movie4k & BS.to aufgepasst: momentan wird überall im Internet vor einer neuen Abmahnwelle gewarnt. Die Empfänger werden per E-Mail mit korrektem Namen angesprochen. Absender der Abmahnungen sind angeblich der Rechtsanwaltsverbund Kim Henke, der Anwaltsverein Berlin und die Rechtsanwaltskammer Henke. Sie alle wollen nur unser Bestes, unser Geld. Das BKA rät, sich im Fall der Fälle an die örtliche Polizei zu wenden, um dort eine Anzeige gegen Unbekannt zu stellen.

Die Empfänger werden angeschrieben, weil sie innerhalb der letzten Wochen angeblich entweder Burning Series (bs.to), KinoX.to oder Movie4k.to angesurft haben. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, sie hätten sich bei einem der illegalen Portale per Stream Mitschnitte von Kinofilmen oder TV-Serien angesehen. Um die Zahlungsbereitschaft der Empfänger zu maximieren, wird diesen schon in der ersten E-Mail damit gedroht, man schalte ein Inkasso-Büro ein, sofern man sich um die Überweisung drücken wolle. Die Höhe der Fake-Abmahnungen rangiert nach Medienangaben zumeist zwischen 450 und 550 Euro. Für Abmahnungen ein „Schnäppchen„, wenn man bedenkt, dass heutzutage in der Regel bei P2P-Abmahnungen Forderungen von 1.200 bis 1.400 Euro geltend gemacht werden...............................

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