Brüssel bei der Vorratsdatenspeicherung in Erklärungsnot
Die EU-Kommission fühlt sich in Sachen Vorratsdatenpeicherung von den Mitgliedsstaaten nicht ausreichend unterstützt.
Brüssel beklagt in einem Bericht, dass nur elf von 27 EU-Ländern Daten geliefert hätten, die einen Mehrwert der umstrittenen Maßnahme nahelegten. Man habe daher mit der Wahrnehmung zu kämpfen, dass die Vorratsdatenspeicherung für die öffentliche Sicherheit und die Strafverfolgung wenig bringe. Das nach Konsultationen mit betroffenen Interessengruppen gezogene Zwischenfazit hatte die österreichische Bürgerrechtsorganisation Quintessenz veröffentlicht. Rechtliche Unsicherheiten, die bei der Abfassung der Richtlinie noch in Kauf genommen worden waren, stellen die Kommission laut dem Papier nun vor Probleme. So bewahren Diensteanbieter auch Informationen etwa zu Chats, Instant Messaging oder Filesharing auf, obwohl diese größtenteils nicht zu den von der Direktive erfassten "Verkehrsdaten" zählen. Abgrenzungsschwierigkeiten gibt es ferner beim Mailverkehr, wo es sowohl die klassische E-Mail als auch webbasierte Services gibt. Hier zeigt sich, dass Inhalts- und Verbindungsdaten nicht klar zu trennen sind. [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] Wer hätte das gedacht.......... :head: |
Zitat:
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EuGH beerdigt die Vorratsdatenspeicherung / heiseonline
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung ist aus zwei Gründen bemerkenswert. In der Substanz bestätigt der EuGH die Kritiker der Vorratsdatenspeicherung: Die generelle, anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten ist weder mit dem Grundrecht auf Achtung des Privatlebens noch mit dem Grundrecht auf Datenschutz vereinbar. Die Meta-Botschaft lautet: Der EuGH versteht sich als Hüter der in der Europäischen Grundrechtecharta garantierten Bürgerrechte und korrigiert den europäischen Gesetzgeber, wenn er darin gezogene Grenzen überschreitet. |
Klare Worte aber vermutlich steckt mehr dahinter als das der EU unsrer Privatsphäre Heilig ist.
Mit diesem Urteil gibt es EU weit Rechtssicherheit zu dem Thema und die lautet Speichern und somit ja auch schnüffeln verboten. Erst mit dieser Rechtssicherheit kann die EU der NSA und anderen klar sagen verpisst euch aus unseren Daten und Konsequenzen androhen im Fall der Zuwiderhandlung. Obs was bringt bleibt abzuwarten. |
1. Norwegen hat gar keine Vorrratsdatenspeicherung:skep: 2. Breivik wurde meines Wissens am Tatort festgenommen.;) :lach::lach::lach: |
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EuGH-Urteil: Deutsche Vorratsdatenspeicherung ist unzulässig
[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] EuGH, :strei::strei: |
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